Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Erfüllung während des Revisionsverfahrens

Die Behauptung der Revisionserwiderung, die Klageforderung sei von einem anderen Gesamtschuldner inzwischen vollständig erfüllt, kann im Revisionsverfahren aus prozessualen Gründen nicht berücksichtigt werden.

Nach § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO unterliegt nur dasjenige Parteivorbringen der Beurteilung des Revisionsgerichts, das

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