Computerarbeit

Erfüllungsort einer Bürgschaft

Erfüllungsort der Bürgschaft ist der (Wohn-) Sitz des Bürgen, wenn nicht die Maßgeblichkeit des Erfüllungsortes der Hauptverbindlichkeit ausdrücklich vereinbart worden ist.

Der Gerichtsstand des Erfüllungsortes gem. § 29 Abs. 1 ZPO liegt auch nicht deshalb am Wohnsitz der Gläubigerin, weil

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Abholpflicht für ein Arbeitszeugnis

Leistungsort für die Erteilung eines Arbeitszeugnisses ist die Arbeitsstätte. Daher ist das Arbeitszeugnis am Ende des Arbeitsverhältnisses auch im Betrieb abzuholen, sofern nicht ausnahmsweise besondere Umstände dieses unzumutbar machen.

Der Beschwerdeführer hat wie jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen

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Der örtliche Gerichtsstand und die Anzahl der Baubegehungen

Sind bei einem Projektcontollingvertrag Baubegehungen lediglich in gewissen, im Vertrag nicht näher festgelegten „regelmäßigen“ Abständen punktuell vorgesehen, um den Baufortschritt einschließlich „allgemeiner Ausführungsstandards und -qualitäten“ im Rahmen einer äußerlichen Inaugenscheinnahme festzustellen, so werden die vertraglichen Leistungen schwerpunktmäßig im Büro des

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