Das Landgericht Erfurt hat – nach Aufhebung eines ersten freisprechenden Urteils durch den Bundesgerichtshof und Zurückverweisung der Sache – einen Richter am Amtsgericht durch ein zweites Urteil wegen Rechtsbeugung in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei
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