Das Landgericht Erfurt hat – nach Aufhebung eines ersten freisprechenden Urteils durch den Bundesgerichtshof und Zurückverweisung der Sache – einen Richter am Amtsgericht durch ein zweites Urteil wegen Rechtsbeugung in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat nun
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