Lohn

Ergänzender Hartz IV-Bezug – und der Missbrauch des EU-Freizügigkeitsrechts

Kann ein ausländischer freizügigkeitsberechtigter Arbeitnehmer durch seine Arbeitnehmertätigkeit seinen eigenen Lebensbedarf fast vollständig selbst decken, liegt kein Missbrauch des EU-Freizügigkeitsrechts vor.

Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Darmstadt in dem hier vorliegenden Eilverfahren das zuständige Jobcenter verpflichtet, einem bulgarischen Arbeitnehmer

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Grundsicherung für Selbständige – und die Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens

Bei einem Selbständigen ist die vereinnahmte Umsatzsteuer ist zu berücksichtigendes Einkommen nach dem SGB II. Nur im Bewilligungszeitraum tatsächlich erfolgte Umsatzsteuerzahlungen können vom Einkommen Selbstständiger abgesetzt werden; Rückstellungen für künftige Umsatzsteuerzahlungen führen dagegen nicht zu entsprechenden Absetzungen.

Die Regelung, wonach

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