Landwirtschaftlicher Pachtbetrieb – und die Erhaltungsaufwendungen für das Pächterwohnhaus

Die für das Pächterwohnhaus eines landwirtschaftlichen Pachtbetriebes getätigten Erhaltungsaufwendungen sind nicht grundsätzlich vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen. Sie sind nicht zwingend vollständig durch die private Lebensführung des Pächters veranlasst sondern können auch betriebliche veranlasst sein.

Bei der Ermittlung der Einkünfte sind Aufwendungen

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Erhaltungsaufwendungen oder Herstellungskosten?

Übliche Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, also die bloße Instandsetzung vorhandener Sanitär-, Elektro- und Heizungsanlagen, der Fußbodenbeläge, der Fenster und der Dacheindeckung, sind in der Regel sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen (Werbungskosten im Sinne von § 9 Abs. 1 EStG). Indes können solche Maßnahmen

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