Für die Zeit einer Erkrankung während eines Freiwilligendienstes besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld. So hat das Hessische Finanzgericht in dem hier vorliegenden Fall eines Vaters entschieden, dessen Tochter das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) wegen Krankheit unterbrechen musste. Grundsätzlich ist der Vater hier kindergeldberechtigt. Seine Tochter hatte nach Abschluss des Gymnasiums
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