Bundesverfassungsgericht Sitzungssaal

Erledigung einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde – und die Kostenerstattung

Nach einer Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Auslagenerstattung nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden (§ 34a Abs. 3 BVerfGG). Dabei findet zwar eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde im Grundsatz nicht statt. Ungeachtet dessen entspricht die Erstattung der Auslagen aber regelmäßig nicht der Billigkeit, wenn die Verfassungsbeschwerde zum Zeitpunkt ihrer

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Facebook

Das zunächst gesperrte und dann wieder freigeschaltete Social-Media-Konto – und die Prozesskosten

Gegen Kontosperren durch Social-Media-Konzerne kann eine mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vorgegangen werden. War die Kontensperre rechtswidrig, trägt der Social-Media-Konzern die Prozesskosten; dies gilt auch, wenn das Profil schon freigegeben wird bevor das Gericht entscheidet. In dem vom Landgericht Lübeck entschiedenen Fall hatte ein Social-Media-Konzern das Konto

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Bundesverwaltungsgericht

Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag – trotz Erledigung

Das Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag besteht trotz Erledigung der angegriffenen Rechtsvorschrift dann fort, wenn ein gewichtiger Grundrechtseingriff von solcher Art geltend gemacht wird, dass gerichtlicher Rechtsschutz dagegen typischerweise nicht vor Erledigungseintritt erlangt werden kann. Das ist nicht der Fall bei der Hausordnung einer Flüchtlingsunterkunft, die nicht auf eine kurzfristige Geltungsdauer

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Bundesfinanzhof (BFH)

Erledigung der Hauptsache – und die Kostenentscheidung nach Zeitabschnitten

Trotz des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung kann es zweckmäßig sein, eine Entscheidung über die Kosten des Verfahrens nach Zeitabschnitten zu treffen. Nachdem beide Beteiligte übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache vor dem Bundesfinanzhof für erledigt erklärt haben, ist das erstinstanzliche Urteil gegenstandslos. Gemäß § 143 Abs. 1 in Verbindung

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Bundesgerichtshof

Erledigung in der Revisionsinstanz – und die noch in den Vorinstanzen rechtshängige Verfahrensteile

Im Fall übereinstimmender Erledigungserklärungen hinsichtlich eines Teils des Rechtsstreits hat das Revisionsgericht in Abweichung von dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung auch dann, wenn nur ein Teil des Rechtsstreits bei ihm und ein weiterer Teil in einer der Vorinstanzen weiter anhängig ist, eine Kostenentscheidung nach § 91a Abs. 1 ZPO

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Wohnhaus/Geschäftshaus

Kostenverteilung in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – und die für ungültig erklärte Jahresrechnung

Wird ein der Jahresabrechnung zugrunde liegender Beschluss über eine von dem Gesetz oder einer Vereinbarung abweichende Kostenverteilung rechtskräftig für ungültig erklärt, ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu der Erstellung einer korrigierten Jahresabrechnung verpflichtet und kann jeder Wohnungseigentümer eine solche verlangen; über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen

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Erledigung der Hauptsache – und die Kostenentscheidung

Ist die Erledigung der Hauptsache auf ein nachträglich eingetretenes außerprozessuales Ereignis zurückzuführen, hat das Gericht nach § 138 Abs. 1 Halbsatz 2 FGO über die Kostenfolge im Rahmen einer summarischen Beurteilung nach dem bisherigen Sach- und Streitstand zu entscheiden; § 138 Abs. 2 FGO kommt auch nicht zur Anwendung, wenn

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Landgericht Bremen

Erledigung der Berufung – durch Berichtigung des erstinstanzlichen Urteils

Mit der Erledigung der Berufung im Fall der Berichtigung des erstinstanzlichen Urteils hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Eine Erledigung des Rechtsmittels ist gegeben, wenn ein ursprünglich zulässiges und begründetes Rechtsmittel nachträglich unzulässig oder unbegründet wird. Diese Voraussetzungen können wie im hier entschiedenen Fall- auch infolge der Berichtigung des

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Bundesverfassungsgericht

Die verfrüht erhobene Verfassungsbeschwerde – und die Auslagenerstattung nach Erledigung

Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden. Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG grundsätzlich nicht

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde gegen eine bereits vollzogene Wohnungsräumung

Die Verfassungsbeschwerde gegen eine – verfassungsrechtlich bedenkliche – Verwehrung von Vollstreckungsschutz kann im Hinblick auf die bereits vollzogene Wohnungsräumung unzulässig sein. So auch in dem hier vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerde; zwar begegnet die Entscheidung der Fachgerichte, dem Räumungsschuldner ohne weitere Ermittlungen Vollstreckungsschutz zu verwehren, verfassungsrechtlichen Bedenken. Indes

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Bundesverfassungsgericht

Die erledigte Verfassungsbeschwerde – und die Kostenentscheidung

Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden. Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG grundsätzlich nicht

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Bundesverfassungsgericht

Gleichzeitige Verfassungsbeschwerde zum Landes- und Bundesverfassungsgericht – und die Kostenerstattung

Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden. Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine summarische Prüfung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung nach § 34a Abs. 3 BVerfGG grundsätzlich nicht

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Bundesverwaltungsgericht

Anhörungsrüge – trotz Erledigung der Hauptsache

Die für eine Anhörungsrüge erforderliche prozessuale Beschwer entfällt nicht dadurch, dass sich der belastende Verwaltungsakt nach dem Erlass der ihn bestätigenden Gerichtsentscheidung erledigt. Eine solche Beschwer im prozessrechtlichen Sinne liegt jedoch bereits dann vor, wenn die Entscheidung zum Nachteil eines Beteiligten ausgegangen ist. Sie wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass sich

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Oberlandesgericht/Landgericht Saarbrücken

Der durch Vollzug gegenstandslos gewordenen Vorführbefehl

Mit einer Beschwerdeentscheidung, wonach die Beschwerde gegen einen durch Vollzug gegenstandslos gewordenen Vorführbefehl gemäß § 230 Abs. 2 StPO mangels einer gegenwärtigen, fortdauernden Beschwer unzulässig sei, setzt sich das Landgericht (hier: LG Saarbrücken, Beschluss vom 18.10.2022 – 5 Qs 106/22)nicht hinreichend mit der Garantie des effektiven Rechtsschutzes gemäß Art.19 Abs.

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Therme

Der Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan – und die Fertigstellung der Bebauung

Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag eines Umweltverbandes gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan entfällt nicht mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Vorhabens. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt für einen Normenkontrollantrag des BUND gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Lindauer Therme entschieden. Der antragstellende BUND wendet sich gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 110

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Bundesverfassungsgericht

Erledigung nach geänderter Rechtslage

Erfolgt eine behördlicher Abhilfe aufgrund einer Änderung der Rechtslage zugunsten der Beschwerdeführerin, scheidet im Falle einer Erledigungserklärung der Verfassungsbeschwerde eine Auslagenerstattung zugunsten der Beschwerdeführerin aus. Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden. Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift

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Schreibmaschine

Die erledigte Verfassungsbeschwerde – und das fortbestehende Rechtsschutzbedürfnis

Der Umstand, dass die Fachgerichte und das Bundesverfassungsgericht häufig außerstande sind, schwierige Rechtsfragen in kurzer Zeit zu entscheiden, darf grundsätzlich nicht dazu führen, dass eine Verfassungsbeschwerde allein wegen des vom Beschwerdeführer nicht zu vertretenden Zeitablaufs als unzulässig verworfen wird. Bei Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens besteht das Rechtsschutzbedürfnis

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Verfügung – und die Kostenerstattung

Wird eine Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Verfügung dadurch erledigt, dass die einstweilige Verfügung auf – am selben Tag wie die Verfassungsbeschwerde eingelegten – Antrag der Beschwerdeführerin durch Urteil des Landgerichts aufgehoben wird, besteht kein Anspruch der Beschwerdeführerin auf Erstattung ihrer notwendigen Auslagen. Über die Verfassungsbeschwerde ist infolge der Erledigungserklärung der

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BVerfGE

Verfassungsbeschwerde gegen die versagte PKH – und ihre Erledigung durch das Bundessozialericht

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich die Klägerin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein sozialgerichtliches Berufungsverfahren gewandt hatte. An der angegriffenen Entscheidung hatte ein mehrjährig an das Landessozialgericht abgeordneter Richter mitgewirkt. Die Beschwerdeführerin sah sich aufgrund dessen in ihrem Recht auf den gesetzlichen

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Kalender

Zahlung nach Zustellung eines Mahnbescheides

Wird die Forderung eines Klägers nach Zustellung eines Mahnbescheids erfüllt und das Verfahren nach Erhebung des Widerspruchs durch den Beklagten alsbald an das Prozessgericht abgegeben, kann der Kläger in dem Streitverfahren einen Antrag auf Feststellung, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, stellen. Das in der Erfüllung der Forderung

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Bundesarbeitsgericht

Erledigungserklärungen – und ihre Auslegung

Maßgeblich für die Auslegung von Erledigungserklärungen sind die für Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze. Entsprechend § 133 BGB ist nicht am buchstäblichen Sinn des in der Prozesserklärung gewählten Ausdrucks zu haften, sondern der in der Erklärung verkörperte Wille zu ermitteln. Im Zweifel sind Prozesserklärungen dahin auszulegen, dass das gewollt

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Oberlandesgericht Köln

Die einseitig erklärte Erledigung des Rechtsstreits

Die Feststellung der Erledigung der Hauptsache setzt voraus, dass ein nach Klagezustellung eingetretenes Ereignis die ursprüngliche Klage unzulässig oder unbegründet werden lässt; daraus folgt aber keine rechtliche Notwendigkeit, den Erledigungszeitpunkt im Tenor festzustellen. Durch die Formulierung im Urteilstenor, dass die Klage „ursprünglich“ zulässig und begründet war, hat das Gericht zweifelsfrei

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Bundesverfassungsgericht

Die erfolgreiche Landesverfassungsbeschwerde – und die dadurch erledigte Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Umstand, dass durch die parallele Erhebung zweier Verfassungsbeschwerden zweimal Kosten entstanden sind, führt nicht dazu, dass die Auslagenerstattung in den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht als unbillig anzusehen ist. Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden. Die Erstattung der

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Bundesfinanzhof (BFH)

Erledigungserklärung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Erklären die Beteiligten während eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens den gesamten Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt, tritt hierdurch keine Verfahrensbeendigung ein, wenn die Beschwerde z.B. wegen fehlender Begründung nicht zulässig war. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist in einem solchen Fall unzulässig und durch Beschluss zu verwerfen. Die übereinstimmenden Erklärungen der Beteiligten, die Hauptsache

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Bundesverfassungsgericht

Auslagenerstattung für die erledigte Verfassungsbeschwerde

Über eine Verfassungsbeschwerde ist nicht mehr zu entscheiden, nachdem der Beschwerdeführer sie für erledigt erklärt hat. Nach Erledigung der Hauptsache ist über die Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu befinden. Bei der Entscheidung über die Auslagenerstattung kann insbesondere dem Grund wesentliche Bedeutung zukommen, der zur Erledigung

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BVerfGE

Die bereits vollzogene Zwangsräumung – und die Verfassungsbeschwerde

Vollstreckungsschutz kann nicht mehr gewährt werden, wenn die Räumung bereits durchgeführt ist. Nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist bei Zwangsräumungen mit der Einweisung des Gläubigers in den Besitz der Räume durch Übergabe der Schlüssel diese Vollstreckungsmaßnahme beendet und kann demgemäß vom Gerichtsvollzieher nicht mehr aufgehoben werden. Vielmehr müsste eine bereits endgültig

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BVerfGE

Verfassungsbeschwerde – und die Auslagenerstattung nach Erledigung

Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden. Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten

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LG Bremen

Die einseitige Erledigungserklärung – als Feststellungsantrag

Die einseitige Erledigungserklärung der Klägerin stellt eine nach § 264 Nr. 2 ZPO privilegierte Klageänderung dar, die den Antrag umfasst, die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache festzustellen. Das dafür erforderliche Feststellungsinteresse liegt in der günstigen Kostenfolge, die von der Klägerin nur mit dem Feststellungsantrag erreicht werden kann. Der Feststellungsantrag

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Amts- und Landgericht Köln

Die Zahlung auf ein Versäumnisurteil als Erledigung?

Wird aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil, einem Arrestbefehl oder einer einstweiligen Verfügung vollstreckt, tritt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Erfüllung im Sinne des § 362 Abs. 1 BGB und damit auch keine Erledigung ein. Dasselbe gilt für Leistungen, die erkennbar zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel

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Bücherregal

Beschleunigungsbeschwerde, Verfassungsbeschwerde – und die zwischenzeitliche Sachentscheidung

Mit der vom Gericht getroffenen Sachentscheidung ist nicht nur das Rechtsschutzbedürfnis für die fachrechtlichen Beschleunigungsrechtsbehelfe, sondern auch für die darauf bezogene Verfassungsbeschwerde entfallen. Nach zum Fachrecht wohl allgemein vertretener Auffassung lässt das Ergehen einer die Instanz beendenden Sachentscheidung das Rechtsschutzbedürfnis für die auf die Beschleunigung des fachgerichtlichen Verfahrens gerichteten Rechtsbehelfe

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Oberlandesgericht Köln

Einseitige Erledigungserklärung – und die Beschwer des Rechtsmittelführers

Nach einer einseitigen Erledigungserklärung richtet sich die Beschwer des Rechtsmittelführers regelmäßig nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten; an die Stelle des Sachinteresses tritt das Kosteninteresse. Eine andere Beurteilung kommt unter anderem dann in Betracht, wenn aus der angegriffenen Entscheidung rechtskräftige Feststellungen zu Ansprüchen hergeleitet werden,

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Bundesverfassungsgericht

Die erledigte Verfassungsbeschwerde – und der Gegenstandswert

Der Gegenstandswert für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird nach § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG festgesetzt. Danach ist der Gegenstandswert unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des

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Bundesverfassungsgericht

Die erledigte Verfassungsbeschwerde – und die Kostenentscheidugn

Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden. Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten

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Amtsgericht

Das dem Betroffenen im Unterbringungsverfahren verspätet bekanntgegebene Gutachten

Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht rechtzeitig vor seiner Anhörung bekannt gegeben, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor. Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann nicht durch erneute Anhörung im Abhilfeverfahren geheilt werden, sondern nur dadurch,

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Uhr

Die erledigte Beschleunigungsbeschwerde in Familiensachen

Mit der vom Familiengericht getroffenen Sachentscheidung ist nicht nur das Rechtsschutzbedürfnis für die fachrechtlichen Beschleunigungsrechtsbehelfe, sondern auch für die darauf bezogene Verfassungsbeschwerde entfallen. Nach zum Fachrecht wohl allgemein vertretener Auffassung lässt das Ergehen einer die Instanz beendenden Sachentscheidung das Rechtsschutzbedürfnis für die auf die Beschleunigung des fachgerichtlichen Verfahrens gerichteten Rechtsbehelfe

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BVerfGE

Die erledigte Verfassungsbeschwerde – und die Auslagenerstattung

Über die Auslagenerstattung ist bei einer erledigten Verfassungsbeschwerde gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden. Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten

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Bundesarbeitsgericht

Erledigung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

Nach § 95 Satz 4, § 83a Abs. 2 ArbGG ist ein Beschlussverfahren in der Rechtsbeschwerdeinstanz einzustellen, wenn die Beteiligten es für erledigt erklärt haben. Hat der Antragsteller das Verfahren für erledigt erklärt und widersprechen andere Verfahrensbeteiligte der Erledigungserklärung, hat das Gericht zu prüfen, ob ein erledigendes Ereignis eingetreten ist.

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BVerfGE

Einstweilige Anordnung des BVerfG – und die Kosten nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde

Nach Erledigung einer Verfassungsbeschwerde entspricht die Anordnung einer Auslagenerstattung nur insoweit der Billigkeit, wie ausnahmsweise die Erfolgsaussichten im Verfassungsbeschwerdeverfahren unterstellt werden können. Im vorliegenden Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht am 3.06.2020 im Wege der einstweiligen Anordnung die Wirksamkeit der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin vom 30.04.2020, mit der dem Beschwerdeführer die

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Bundesarbeitsgericht

Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren kommt es bei einer einseitigen Erledigungserklärung -anders als im Urteilsverfahren- nicht darauf an, ob der gestellte Antrag bis dahin zulässig und begründet war. Nach § 95 Satz 4, § 83a Abs. 2 ArbGG ist ein Beschlussverfahren in der Rechtsbeschwerdeinstanz einzustellen, wenn die Beteiligten es für erledigt erklärt

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Bundesverfassungsgericht

Die erledigte Verfassungsbeschwerde – und die Auslagenerstattung

Nach der Erledigungserklärung der Beschwerdeführerin ist gemäß § 34a Absatz 3 BVerfGG nach Billigkeit über die Auslagenerstattung zu entscheiden. Eine Auslagenerstattung entspricht der Billigkeit, soweit ausnahmsweise die Erfolgsaussichten im Verfassungsbeschwerdeverfahren unterstellt werden können, weil die verfassungsrechtliche Lage insoweit schon geklärt ist. Nach diesem Maßstab entspricht im vorliegenden Fall die vollständige

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Bundeswehrstiefel

Der Streit um die nicht dienstpostengerechte Verwendung – und seine Erledigung durch Versetzung

Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung kann neben der Zustimmung der personalführenden Stelle zu einer vorübergehenden, nicht dienstpostengerechten Verwendung auch die Anordnung der nicht dienstpostengerechten Verwendung selbst sein. Die Anordnung einer nicht dienstpostengerechten Verwendung durch einen Fachvorgesetzten verliert ihre Wirksamkeit mit Wirksamwerden einer Versetzung des Betroffenen, ohne dass es einer formellen

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Landgericht Leipzig

Die wegen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts erledigte Verfassungsbeschwerde

Hat sich eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht wegen des Erfolgs einer Verfassungsbeschwerde in gleicher Sache vor einem Landesverfassungsgericht erledigt, kann es der Billigkeit entsprechend, die Auslagenerstattung gemäß § 34a ABs. 3 BVerfGG zugunsten des Beschwerdeführers anzuordnen.  Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG

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Schreibmaschine

Die durch Zeitablauf erledigte Unterbringungssache – und das nicht übermittelte Sachverständigengutachten

Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache (hier: Genehmigung ärztlicher Zwangsmaßnahmen und begleitender freiheitsentziehender Maßnahmen) das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall leidet der im Jahre 1965 geborene

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