Hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine Steuerrechtsnorm mit Bestimmungen des Grundgesetzes unvereinbar ist und die Fortgeltung der Vorschrift bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber angeordnet, und wird deshalb ein Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, entspricht es billigem Ermessen, der Finanzbehörde die Verfahrenskosten aufzuerlegen. Nachdem beide Beteiligte übereinstimmend den
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