Bundesfinanzhof (BFH)

Erledigungsgebühr vor dem Finanzgericht

Ein Bevollmächtigter, der maßgeblich an der Erledigung eines finanzgerichtlichen Verfahrens mitgewirkt hat, kann hierfür eine 1,3-fache Erledigungsgebühr geltend machen. Abweichend hiervon will das Finanzgericht Köln nun nur eine 1-fache Erledigungsgebühr festsetzen.

Entstehen der Erledigungsgebühr

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Nr. 1002 VV RVG sieht

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Erledigungsgebühr beim Finanzgericht

Dem Bevollmächtigten steht im Verfahren vor dem Finanzgericht nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Köln eine Erledigungsgebühr zu, weil der Bevollmächtigte darauf hingewirkt hat, dass der von ihm vertretene Kläger sein ursprüngliches Klagebegehren im Interesse der außergerichtlichen Beendigung des Rechtsstreits

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