Gesundheitskarte

Der Insolvenzantrag von der Krankenkasse

Eine gesetzliche Krankenkasse muss für einen Insolvenzantrag stets auch die ihr obliegende sozialrechtliche Ermessensentscheidung treffen.

Mit dieser Begründung hat aktuell das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eine Krankenkasse in einem Eilverfahren verpflichtet, ihren Insolvenzantrag gegen einen Steuerberater wegen des Ermessensfehlers zurücknehmen. Der selbständige

Artikel lesen

Der Insolvenzantrag des Finanzamtes

Ermessensfehlgebrauch liegt nicht bereits deswegen vor, weil die Vollstreckungsrückstände noch nicht bestandskräftig sind, auch dann nicht, wenn es sich hierbei um Schätzungsbescheide handelt. Ein sehr zügig, d. h. bereits drei Monate nach Fälligkeit der Steuerschulden, gestellter Antrag Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Artikel lesen