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Kein Informationszugang zum “Cum-Ex“-Ermittlungsverfahren

Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (Justizministerium NRW) muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf keinen Informationszugang zu Berichten der Staatsanwaltschaften in Ermittlungsverfahren zu “Cum-Ex“-Transaktionen der WestLB AG und der Bearbeitung dieser Berichte im Justizministerium gewähren. Eine entsprechende, auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) gestützte Klage von Gesellschaftern der

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Süddeutsche Zeitung

Cum-Ex – und der Süddeutsche "Tagebuchstreit"

Private Tagebuchaufzeichnungen, die von den Strafverfolgungsbehörden beschlagnahmt worden sind, stellen keine „amtlichen Dokumente“ des Strafverfahrens im Sinne von § 353d Nr. 3 StGB dar. Mit dieser Begründung hat jetzt der Bundesgerichtshof das gegenüber einem Presseverlag ausgesprochene Verbot der wörtlichen Wiedergabe von Tagebuchauszügen aufgehoben. In dem hier entschiedenen Verfahren hat ein

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Generalbundesanwaltschaft

Informationszugang zu einem beim Generalbundesanwalt geführten Ermittlungsverfahren

Das Bundesministerium der Justiz muss keinen Informationszugang zu Unterlagen gewähren, die ein beim Generalbundesanwalt geführtes strafrechtliches Ermittlungsverfahren betreffen. In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall beantragte der Kläger, ein eingetragener Verein zur Förderung der Informationsfreiheit, beim früheren Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Informationszugang zu einer Weisung

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Bundesgerichtshof

Die Durchsuchung bei einem Nichtverdächtigen

Mit der Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung gegen einen nichtverdächtigen Betroffenen hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Konkret ging es insbesondere um die Frage, ob ein vorrangiges Herausgabeverlangen nach § 95 StPO und die Einräumung einer Abwendungsbefugnis nicht als milderes Mittel geboten gewesen wäre. In einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des

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Bundesgerichtshof (Empfangsgebäude)

Die Gründe einer Durchsuchungsanordnung

Die Entscheidung über die Bekanntgabe der Gründe einer Durchsuchungsanordnung (hier: des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshofs) betrifft nicht eine „Durchsuchung“ selbst im Sinne des § 304 Abs. 5 StPO, sondern die Art und Weise deren Vollzugs. Insoweit ist eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof nicht statthaft. Soweit der Beschwerdeführer moniert, im Rahmen des Vollzugs

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OLG Hamm

Klageerzwingungsverfahren – und ihre notwendige Begründung

Nach Art.19 Abs. 4 GG darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden. Dies müssen die Fachgerichte bei der Auslegung prozessualer Normen beachten. Sie dürfen ein von der Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung

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OLG Düsseldorf

Klageerzwingungsantrag / Ermittlungserzwingungsantrag – und seine Begründung

Ein Klageerzwingungsantrag ist grundsätzlich unzulässig, wenn in Bezug genommene Bestandteile in die Antragsschrift hineinkopiert werden. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich den entscheidungserheblichen Sachverhalt selbst aus Anlagen zusammenzustellen, insbesondere, wenn durch das Einkopieren von Strafanzeigen oder Beschwerdeschriften die Sachdarstellung verunklart wird. Ausnahmen hiervon werden nur für zulässig erachtet, wenn

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Wegweiser Justizbehörden Frankfurt am Main

Justizverwaltungsakte – und die Rechtsmittel im Strafverfahren

Justizverwaltungsakte sind nach § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG Anordnungen, Verfügungen und sonstige Maßnahmen, die von den Justizbehörden zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf den Gebieten des bürgerlichen Rechts einschließlich des Handelsrechts, des Zivilprozesses, der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Strafrechtspflege getroffen werden. Zwar sind Justizbehörden im Sinne des § 23

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LG Bremen

Unangemessene Verfahrensdauer eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens

Zu einer unangemessenen Dauer eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens kann es führen, wenn nach einleitenden grundrechtsintensiven und öffentlichkeitswirksamen Ermittlungsmaßnahmen das Verfahren nicht mit der gebotenen Konsequenz fortgeführt wird. Im Strafverfahren reicht zur Kompensation der unangemessenen Verfahrensdauer deren „zugunsten des Beschuldigten“ erfolgende „Berücksichtigung“ aus (§ 199 Abs. 3 Satz 1 GVG). Im Falle

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Zweifel an der Eignung für den Polizeidienst

Bestehen durch ein Ermittlungsverfahren Zweifel an der Eignung für den Polizeidienst, kann die Polizei eine Einstellung ablehnen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Aachen in dem hier vorliegenden Eilverfahren den Antrag auf Einstellung bei der Polizei abgelehnt. Bereits im Jahr 2019 hatte der 19-jährige Antragsteller aus dem Kreis Heinsberg eine

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überlange Verfahrensdauer – beim Ermittlungsverfahren

Die Dauer eines Ermittlungsverfahrens von drei Jahren und acht Monaten ist eine deutliche Überschreitung dessen, was zeitlich noch eine als rechtsstaatlich anzusehende Verfahrensdauer darstellt. Mit dieser Begründung hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in den hier vorliegenden Fällen die Feststellung einer unangemessen langen Verfahrensdauer getroffen und in einem Fall eine geldwerte Entschädigung

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Bewerbung

Bewerbungsgespräch – und die Frage nach den Vorstrafen

Ein Arbeitgeber darf bei einer Bewerbung um eine Ausbildungsstelle keine unspezifizierte Fragen nach Ermittlungsverfahren und Vorstrafen jedweder Art stellen. Mit dieser Begründung hat das Arbeitsgericht Bonn in dem hier vorliegenden Fall der Klage eines Auszubildenden stattgegeben, dessen Ausbildungsvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten worden war. Seit dem 1. August 2018 steht

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Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags – und das Willkürverbot

Die Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags verletzt bei einer nicht mehr nachvollziehbarer Beweiswürdigung das Willkürverbot. In der hier beschiedenen Verfassungsbeschwerde begehrt die Beschwerdeführerin die Aufhebung zweier in einem Klageerzwingungsverfahren gemäß § 172 StPO ergangener Beschlüsse des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg. Einen vorhergehenden Beschluss des Oberlandesgerichts im selben Klageerzwingungsverfahren, der den Antrag der Beschwerdeführerin

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Abschiebung

Abschiebung – und das fehlende Einvernehmen der Staatsanwaltschaft

Nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG darf ein Ausländer, gegen den öffentliche Klage erhoben oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, nur im Einvernehmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft ausgewiesen und abgeschoben werden. Die hierzu ergangene bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshof hat dessen hierfür nunmehr zuständige, neu eingerichtete XIII. Zivilsenat jezt

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Das vom Lehrer ausgesprochene Verbot, den Klassenraum zu verlassen

Es ist keine Freiheitsberaubung, wenn durch einen Lehrer ein Verbot, den Raum zu verlassen, wiederholt und lautstark ausgesprochen wird. Um zu verhindern, dass die Schüler den Raum vorzeitig verlassen, kann diese kurzfristige Beschränkung der Fortbewegungsfreiheit als pädagogische Maßnahme zulässig sein. So hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in dem hier vorliegenden Fall

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Die rechtswidrig fixierte Patientin – und das eingestellte Ermittlungsverfahren

Vor dem Bundesverfassungsgericht hatte jetzt die Verfassungsbeschwerde einer Patientin gegen die Einstellung der Ermittlungsverfahren gegen insgesamt drei Beschuldigte, die an ihrer Zwangsfixierung, -behandlung sowie vorläufigen Unterbringung beteiligt waren, Erfolg. Die Patientin war nach einem Unfall im Krankenhaus fixiert worden, nachdem sie einen weiteren Verbleib entgegen ärztlichem Rat zur weiteren Beobachtung

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Gerichtsstand des Ergreifungsorts

Der Gerichtsstand des Ergreifungsorts gemäß § 9 StPO wird unabhängig davon begründet, ob der Haftbefehl, auf dessen Grundlage der Beschuldigte vorübergehend festgenommen wurde, durch das örtlich zuständige Gericht erlassen worden war. Ergreifung ist jede befugte und gerechtfertigte Festnahme durch Beamte oder Privatpersonen zum Zweck der Strafverfolgung. Daran könnten im hier

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Die vom Verteidiger vereitelte Beschlagnahme

Vereitelt ein Strafverteidiger die Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen, für die kein Beschlagnahmeverbot besteht, indem er absichtlich oder wissentlich falsche Angaben zu seinem Besitz an diesen macht, überschreitet er die Grenzen zulässiger Verteidigung. Ein solches Verhalten erfüllt den Tatbestand der Strafvereitelung, wenn dadurch das Strafverfahren gegen den Mandanten zumindest für geraume Zeit

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Anfangsverdacht – und die Sichtung sichergestellter Datenträger

Die Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung greift in das Recht des Beschwerdeführers auf informationelle Selbstbestimmung ein. Das Sichtungsverfahren gemäß § 110 StPO wird zwar noch der Durchsuchung zugerechnet, ist jedoch angesichts der fortdauernden Besitzentziehung in seiner Wirkung für den Betroffenen der Beschlagnahme angenähert. Deshalb ist die mit einer Sicherstellung zum Zwecke

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Rechtliches Gehör im Haftbeschwerdeverfahren

Das Grundgesetz sichert das rechtliche Gehör im gerichtlichen Verfahren durch Art. 103 Abs. 1 GG. Rechtliches Gehör ist nicht nur das prozessuale Urrecht des Menschen, sondern auch ein objektivrechtliches Verfahrensprinzip, das für ein gerichtliches Verfahren im Sinne des Grundgesetzes konstitutiv und grundsätzlich unabdingbar ist. Der Einzelne soll nicht nur Objekt

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Unzulänglichkeiten des polizeilichen Vernehmungsprotokolls

Wie einem richterlichen Vernehmungsprotokoll im Ermittlungsverfahren kommt erst recht dem polizeilichen Vernehmungsprotokoll nicht die Beweiskraft des § 274 StPO zu. Ohnehin wird kein Wortlaut, sondern ein Inhaltsprotokoll geführt (vgl. § 168b Abs. 1 StPO: „Ergebnis“). Erweist sich ein Vernehmungsprotokoll als unzulänglich, ist sein Beweiswert gemindert; es ist jedoch dem Gegenbeweis

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Verjährung – und die untätige Staatsanwaltschaft

Die Landesjustizverwaltungen haben zum Schutz des Anspruchs auf effektive Strafverfolgung durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass Ermittlungsverfahren zeitnah abgeschlossen werden, so dass es dem Antragsberechtigten grundsätzlich noch innerhalb der Verjährungsfristen möglich ist, rechtzeitig einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 2 und Abs. 3 StPO zu stellen. Zwar

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Strafzumessung – und die weiteren Straftaten während des Ermittlungsverfahrens

Zwar kann dem Umstand, dass ein Angeklagter trotz eines gegen ihn anhängigen Ermittlungsverfahrens weitere Straftaten begeht, Indizwirkung für seine fehlende Rechtstreue beigemessen werden. Der notwendige Rückschluss auf die Täterpersönlichkeit ist jedoch erst dann eröffnet, wenn der Angeklagte im Zeitpunkt der weiteren Taten Kenntnis von den gegen ihn laufenden Ermittlungen hatte.

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Die untätige Staatsanwaltschaft – und die Verfassungsbeschwerde

Sieht eine Staatsanwaltschaft auf die Strafanzeige von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab, ist eine deswegen erhobene Verfassungsbeschwerde des Anzeigenerstatters i.d.R. mangels erkennbarer eigener Rechtsverletzung unzulässig. Der Anzeigenerstatter macht der Sache nach einen allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch geltend. Ein solcher lässt sich allerdings für ihn weder aus Art. 1 GG noch aus Art.

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Erkenntnissen aus Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen – und die Überprüfung ihrer Verwertbarkeit

In Bezug auf die Überprüfung der Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen gilt, dass dem eine solche Maßnahme anordnenden Richter bei der Prüfung nach § 100a StPO, ob ein auf bestimmte Tatsachen gestützter Tatverdacht gegeben ist und der Subsidiaritätsgrundsatz nicht entgegensteht, ein Beurteilungsspielraum zusteht. Die Nachprüfung durch den Tatrichter – und

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Die bei einem Dritten beschlagnahmten Gegenstände – und der Rücktransport durch die Strafverfolgungsbehörde

Die Staatsanwaltschaft verletzt keine Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnis, indem sie den Rücktransport der beschlagnahmten Gegenstände zum Wohnort der nicht beschuldigten Eigentümerin der Gegenstände verweigert. Ein Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 280 Abs. 1, 688, 697 BGB in entsprechender Anwendung besteht deshalb nicht. Gleiches gilt für einen Amtshaftungsanspruch aus §

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Notveräußerung eines Tieres – nach Aufhebung der Beschlagnahme

Erfolgt nach Aufhebung der Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft gleichwohl noch eine Notveräußerung des beschlagnahmten Tieres, begründet dies eine Schadensersatzpflicht aus der schuldhaften Verletzung des öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnisses. Ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis entsteht, wenn der Verwaltungsträger (hier die Staatsanwaltschaft) eine bewegliche Sache des Bürgers kraft öffentlichen Rechts in Besitz nimmt und sie dadurch

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Telekommunikationsüberwachung – und die EMail-Konten

Unter den Begriff der „Telekommunikation“ im Sinne des § 100a StPO fällt insbesondere auch die Nutzung des Internets im Wege der Internettelefonie, des E-Mail-Verkehrs oder allgemein des „Surfens“. Daher ist neben der Überwachung der Telefongespräche der Beschwerdeführer auch die Überwachung der E-Mail-Accounts durch § 100a Abs. 1 StPO gedeckt. Auch

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Telekommunikationsüberwachung – und der arbeitsunwillige Amtsrichter

Die Entscheidung, ob Anträge der Ermittlungsbehörden „angenommen“ werden, unterliegen nicht der Disposition des Gerichts. So sah der Bundesgerichtshof in dem hier entschiedenen Fall hinsichtlich der Überwachung der ISDN-Anschlüsse der Betreiber eines Internetcafes gemäß § 20l BKAG rechtliche Bedenken, soweit dieser Maßnahme aufgrund angenommenen Gefahrenverzugs zunächst nur die Eilanordnung des Präsidenten

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EMail-Postfächer bei einem amerikanischen Anbieter – und das deutsche Bundeskriminalamt

Im Unterschied zu den im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherten Inhalten und Umständen einer Kommunikation unterfällt der zugangsgesicherte Kommunikationsinhalt in einem E-Mail-Postfach, auf das der Nutzer nur über eine Internetverbindung zugreifen kann, dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG). Das Fernmeldegeheimnis knüpft an das Kommunikationsmedium an und will jenen

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Präventiv-polizeiliche Telekommunikationsüberwachung – auf verfassungswidriger Basis

Die im Rahmen eines Gefahrenabwehrvorgangs durch das Bundeskriminalamt ergriffenen, auf § 20g Abs. 1 bis 3, §§ 20h, 20k, 20l und 20m BKAG basierenden Überwachungsmaßnahmen sind nicht deshalb rechtwidrig, weil das Bundesverfassungsgericht diese Normen für mit dem Grundgesetz nicht vereinbar erklärt hat. Denn das Bundesverfassungsgericht hat auch die (befristete) Weitergeltung

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Auswertung beschlagnahmter Datenträger – durch externe Dienstleister

Der Ansatz der Sachverständigenkosten für die externe Auswertung beschlagnahmter Datenträger muss zwar nicht schon deshalb unterbleiben, weil es eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 21 Abs. 1 GKG darstellt, dass im Rahmen der Auswertung von sichergestellten Datenträgern überhaupt ein externes Sachverständigengutachten eingeholt wird. Jedoch können die Sachverständigenkosten nicht gemäß

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Akteneinsicht für die Nebenklägerin

Art.19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt. Als öffentliche Gewalt im Sinne des Art.19 Abs. 4 GG werden auch die Gerichte eingeordnet, wenn sie außerhalb ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit aufgrund eines ausdrücklich normierten Richtervorbehalts tätig werden. Auch außerhalb des

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Gefahr im Verzug – nach abgelehntem Durchsuchungsbeschluss

Ist beim Ermittlungsrichter ein Durchsuchungsbeschluss beantragt, ist auch dann, wenn dieser sich außerstande sieht, die Anordnung ohne Vorlage der Akte zu erlassen, für eine staatsanwaltschaftliche Prüfung des Vorliegens von Gefahr im Verzug regelmäßig kein Raum mehr, es sei denn, es liegen neue Umstände vor, die sich nicht aus dem vorangegangenen

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Der fehlende Durchsuchungsbeschluss – und der hypothetische Ermittlungsverlauf

Der Hypothese eines möglichen rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs kommt bei grober Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Richtervorbehalts im Rahmen der Abwägungsentscheidung über ein Beweisverwertungsverbot keine Bedeutung zu. Die Annahme eines Beweisverwertungsverbots ist zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden

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Geständnis – und die List des Polizeibeamten

Zwar schließt § 136a Abs. 1 Satz 1 StPO nicht die Anwendung jeder List bei einer Vernehmung aus. Die Vorschrift verbietet aber eine Lüge, durch die der Beschuldigte bewusst irregeführt und in seiner Aussagefreiheit beeinträchtigt wird. So auch in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall: Das vom Angeklagten abgelegte polizeiliche

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Der von der Strafkammer aufrechterhaltene dingliche Arrest – und die sachliche Zuständigkeit für die Beschwerde

Soweit sich die beiden vorgenannten Angeklagten mit Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts richten, mit dem der dingliche Arrest aus den Beschlüssen des Amtsgerichts gemäß § 111i Abs. 3 StPO aufrechterhalten worden ist, besteht keine Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs. Zuständig ist das Oberlandesgericht (§ 121 Abs. 1 Nr. 2 GVG). Es

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