Hat ein Angeschuldigter weder seine rechtlichen Befugnisse als Geschäftsführer eines Klinikums missbraucht noch seine Pflichten zur Wahrung der Vermögensinteressen des Klinikums verletzt, fehlt es an einem hinreichenden Tatverdacht für eine Strafbarkeit wegen Untreue.
Mit dieser Begründung hat Oberlandesgericht Naumburg in
Artikel lesen


