Mit den Voraussetzungen einer Erschließung sogenannter gefangener Hinterliegergrundstücke bei Eigentümeridentität hatte sich aktuell das Bundesverwaltungsgericht zu befassen:
In dem zugrundeliegenden Fall aus dem Koblenzer Raum wendet sich der Eigentümer gegen die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Herstellung des rund 200
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