Mo­di­fi­zier­ter Er­schlie­ßungs­ver­trag

Aus der Ent­schei­dung der Ge­mein­de, die Er­schlie­ßung auf einen Drit­ten zu über­tra­gen, der sie in „Fremd­re­gie“ durch­führt, folgt kein Ver­bot, in den Er­schlie­ßungs­ver­trag eine Kos­ten­ver­ein­ba­rung auf­zu­neh­men, die einen bei­trags­fä­hi­gen Er­schlie­ßungs­auf­wand der Ge­mein­de be­grün­det und auf die­sem Weg eine vor­teils­ge­rech­te Be­las­tung

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