Nach den Regelungen des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt haben die Eltern im Rahmen der Regelungen des Bildungsweges die Wahl zwischen den Schulformen und Bildungsgängen, welche zur Verfügung stehen. Verwaltungsinterne Vorschriften, die eine Kapazitätsgrenze für Schulen festsetzen, sind nicht geeignet, den
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