Landgericht Lüneburg

Pfändung der Corona-Sonderzahlung für niedersächsische Beamte

Die gemäß § 63a des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) an alle Besoldungsempfänger zu zahlende Corona-Sonderzahlung stellt keine unpfändbare Erschwerniszulage dar. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ist der Schuldner beamteter Lehrer des Landes Niedersachsen. Er stellte am 24. Mai 2018 Insolvenzantrag und beantragte die Erteilung der Restschuldbefreiung. Zugleich trat er

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Eurocent

(Un-)Pfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung

Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer coronabedingten, im Einzelfall tatsächlich gegebenen Erschwernis bei der Arbeitsleistung liegt, soweit die Prämie den Rahmen des Üblichen

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FFP2-Maske

Tariflicher Erschwerniszuschlag – und die Atemschutzmaske

Anspruch auf einen Erschwerniszuschlag nach § 10 Nr. 1.2 des für allgemeinverbindlich erklärten Rahmentarifvertrags für die gewerblich Beschäftigten vom 31.10.2019 (RTV) in der Gebäudereinigung haben Arbeitnehmer, die während der Ausführung ihrer Tätigkeit eine vorgeschriebene Atemschutzmaske als persönliche Schutzausrüstung tragen. Eine medizinische Gesichtsmaske (sog. OP-Maske) erfüllt diese Anforderung nicht. Nach §

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Handdesinfektion

Maskenpflicht – und die tarifliche Erschwerniszuschlag in der Reinigungsbranche

Beschäftigte der Reinigungsbranche, die bei der Durchführung der Arbeiten eine sogenannte OP-Maske tragen, haben keinen Anspruch auf einen tariflichen Erschwerniszuschlag. In dem hier vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Streitfall hatte eine Reinigungskraft gegen seine Arbeitgeberin geklagt, weil er ab August 2020 bei der Arbeit eine OP-Maske zu tragen habe.  Auf das

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Erschwerniszulage für eine Lehrkraft

Einem Lehrer stehen für die Teilnahme an mehrtägigen Studienfahrten keine Ansprüche nach der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) idF der Bekanntmachung vom 03.12 1998 zu. Die Frage, ob der zeitliche Aufwand eines vollzeitbeschäftigten Lehrers für die Teilnahme an Schulfahrten, zu denen ua. Klassen- und Studienfahrten zählen, in den Zeiten von 20:00 Uhr bis

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Mindestlohn – und die Anrechnung von Treueprämie und Schichtzulage, Erschwerniszulage und Leistungszulage

Schichtzulage und Treueprämie sind mindestlohnwirksam. Ob und in welchem Umfang der Mindestlohnanspruch neben der Grundvergütung durch weitere Leistungen erfüllt wird, bestimmt sich danach, ob die vom Arbeitgeber erbrachten (Zusatz-)Leistungen die Normzwecke der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft und des TV Mindestbedingungen sichern. Entsprechend der Zielsetzung in § 1

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Erschwerniszulage für Polizeibeamte – steuerfrei

Ein einem Polizeibeamten gezahlte Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten ist dann nach § 3b EStG steuerfrei, wenn sie nach den tatsächlich geleisteten Nachtdienststunden bemessen wird, auch wenn als weitere Voraussetzung für die Zulagengewährung Dienst zu wechselnden Zeiten hinzutreten muss. Nach § 3b Abs. 1 EStG sind neben dem Grundlohn

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Der mitbestimmungspflichtige Widerruf der Erschwerniszulage

Ohne die Beteiligung des Personalrates ist der Widerruf einer Erschwerniszulage unzulässig. So das Verwaltungsgericht Osnabrück in dem hier vorliegenden Fall eines Servicebetriebes der Stadt Osnabrück, der die Zahlung von Erschwerniszulagen an 30 Arbeitnehmer des Servicebetriebes eingestellt hatte ohne den Personalrat zu beteiligen. Deshalb hat der Personalrat des Servicebetriebes die Feststellung

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Wech­sel­schicht­zu­la­ge für die neue Tätigkeit

Der Anspruch auf die Wechselschichtzulage nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EZulV entsteht gemäß § 18 Abs. 1 EZulV mit der tatsächlichen Aufnahme der zulageberechtigenden Tätigkeit. Deshalb ist bei einer Neuaufnahme einer Wechselschichttätigkeit das Nachtschichtpensum für die beiden ersten Monate auf zehn Wochen hochzurechnen. Nach § 20 Abs. 1

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Keine Wechselschichtzulage für städtische Feuerwehrbeamte

Den im Schichtdienst eingesetzten Feuerwehrbeamten steht keine Wechselschichtzulage nach der Erschwerniszulagenverordnung zu. Vor dem Verwaltungsgericht Trier hatte jetzt ein im Dienst der beklagten Stadt Trier stehender Feuerwehrbeamter geklagt, der als Wachabteilungsführer im Jahre 2009 an 52 Arbeitstagen Dienst im 24-Stunden-Rhythmus, an 43 Arbeitstagen Dienst von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr

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