Für die Ersitzung eines Kunstwerks gilt die sich aus § 937 BGB ergebende Beweislastverteilung auch dann, wenn das Kunstwerk einem früheren Eigentümer gestohlen wurde. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshofs auf die Klage eines Enkels des 1966 verstorbenen Malers Hans Purrmann, von dem die streitgegenständlichen Gemälde stammen sollen, gegen deren jetzigen
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