Ersitzung gestohlener Kunstwerke

Für die Ersitzung eines Kunstwerks gilt die sich aus § 937 BGB ergebende Beweislastverteilung auch dann, wenn das Kunstwerk einem früheren Eigentümer gestohlen wurde.

Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshofs auf die Klage eines Enkels des 1966 verstorbenen Malers Hans Purrmann,

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Eigentumsstreit um Majoliken-Teller

Das Land Niedersachsen hat den Rechtsstreit um die drei Majoliken-Teller verloren. Nach dem Urteil des Landgerichts Braunschweig ist nicht das Land Niedersachsen als Träger des Herzog-Ulrich-Museums Eigentümer der wertvollen Teller, sondern ein Kunsthändler:

Der Kunsthändler sah sich als Eigentümer, da

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