Der Testkauf in der Lottoannahmestelle

Zur Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes gemäß dem Staatsvertrag zum Glückspielwesen in Deutschland darf die staatliche Lotterieverwaltung in Bayern Testkäufe durchführen, um Verstöße dagegen festzustellen. Ein Anspruch auf Rückzahlung einer Vertragsstrafe, die aufgrund von Verstößen gegenüber einem Betreiber einer Lottoannahmestelle

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