Euro-Geldscheine

Besteuerung von Erstattungszinsen

Vor dem Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Einführung von einkommensteuerrechtlichen Regelungen zur Besteuerung von Erstattungszinsen ohne Erfolg geblieben; das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nach neun Jahren nicht zur Entscheidung angenommen.

Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wenden sich die Eheleute gegen

Artikel lesen

Besteuerung von Erstattungszinsen

Der Bundesfinanzhof hält die Besteuerung von Erstattungszinsen trotz gleichzeitiger Irrelevanz von Nachzahlungszinsen weiterhin für rechtmäßig.

Nach der inzwischen ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Erstattungszinsen nach § 233a AO als steuerpflichtige Einnahmen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20

Artikel lesen

Verjährung des Anspruchs auf Erstattungszinsen

§ 49a Abs. 4 Satz 2 VwVfG re­gelt nur den An­spruch auf Zwi­schen- oder Ver­zö­ge­rungs­zin­sen. Auf Er­stat­tungs­zin­sen (§ 49 Abs. 3 Satz 1 VwVfG) ist er nicht an­wend­bar. Auf den An­spruch auf Er­stat­tungs­zin­sen sind die Ver­jäh­rungs­vor­schrif­ten des Bür­ger­li­chen Ge­setz­bu­ches (§§

Artikel lesen

Keine Erstattungszinsen auf StraBEG-Rückzahlungen

§ 233a AO, der die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen regelt, ist nach einer Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts in Kassel auf Beträge, die nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) zunächst gezahlt und anschließend zurückerstattet worden sind, nicht anzuwenden.

Grundlage des Erstattungsanspruchs ist

Artikel lesen

Zinsen auf Steuererstattungen

Im Juni 2010 hatte der . Dieses Urteil hat der Gesetzgeber durch das Jahressteuergesetz 2010 zu korrigieren versucht. Und das Finanzgericht Münster beurteilt nun diese durch das Jahressteuergesetz 2010 rückwirkend angeordnete Besteuerung von Zinsen, die vom Fiskus auf Steuererstattungen gezahlt

Artikel lesen

Zinsen auf Einkommensteuererstattungen

Erstattungszinsen, also gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt, unterliegen nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht der Einkommensteuer. Damit hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung geändert – bisher hatte der Bundesfinanzhof die Erstattungszinsen als

Artikel lesen