Das zweigeteilte Verfahren des Kapitalertragsteuereinbehalts mit dem Erfordernis für den Anteilseigner, sich die Kapitalertragsteuer gemäß § 50d Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 43b EStG antragsgebunden erstatten zu lassen, ist mit dem Unionsrecht grundsätzlich vereinbar. Erstattungsbeträge zur Kapitalertragsteuer gemäß §
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