Oberlandesgericht München

Restschuldbefreiung – und der teilzeitbeschäftigte Schuldner

Der teilzeitbeschäftigte Schuldner muss sich grundsätzlich in gleicher Weise wie der erfolglos selbständig tätige und der erwerbslose Schuldner um eine angemessene Vollzeitbeschäftigung bemühen. Auf einen Gläubigerantrag ist die beantragte Restschuldbefreiung nach § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO zu versagen, wenn der Schuldner ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Ankündigung der

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Kindesunterhalt – und die Erwerbsobliegenheit trotz Erwerbsminderungsrente

Mit dem Umfang einer Erwerbsobliegenheit des Elternteils, der eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Nach § 1603 Abs. 1 BGB ist nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, den Unterhalt ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts zu gewähren. Die Leistungsfähigkeit

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Gesteigerte Unterhaltspflicht und reale Beschäftigungschance

Für die Feststellung, dass für einen Unterhaltsschuldner keine reale Beschäftigungschance bestehe, sind insbesondere im Bereich der gesteigerten Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB strenge Maßstäbe anzulegen. Dass der Unterhaltspflichtige aus dem Ausland stammt und über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, rechtfertigt allein noch nicht die Schlussfolgerung, dass für ihn keine

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Erwerbsobliegenheiten des Unterhaltsberechtigten – und das Nachkarten mit der Vergangenheit

Genügt der Unterhaltsberechtigte seiner aktuellen Erwerbsobliegenheit, kann ihm für die Vergangenheit nicht vorgehalten werden, er hätte konkrete Bewerbungsbemühungen entfalten müssen, um den jetzt eingetretenen ehebedingten Nachteil zu kompensieren. Um den ehebedingten Nachteil der Höhe nach bemessen zu können, muss der Tatrichter Feststellungen zum angemessenen Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten im Sinne des

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Unterhaltspflichten und der nicht geltend gemachte Pflichtteil

Verletzt der Unterhaltspflichtige die Obliegenheit, Vermögenswerte zu realisieren, ist er unterhaltsrechtlich so zu behandeln, als habe er die Obliegenheit erfüllt. Ein einklagbarer Anspruch auf Rückforderung einer Schenkung oder Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs besteht dagegen nicht. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall besassen die Kläger zwar bereits Unterhaltstitel gegen den Beklagten,

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Restschuldbefreiung und Erwerbsobliegenheit des selbständigen Schuldners

Bleibt der Ertrag aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners hinter demjenigen zurück, was dem Treuhänder bei einer angemessenen abhängigen Beschäftigung aus der Abtretungserklärung zufließen würde, so muss sich der Schuldner um ein Anstellungsverhältnis bemühen. Dem Schuldner, der sich trotz mangelnden Erfolgs seiner selbständigen Tätigkeit nicht bemüht hat, eine nach seiner

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Oberlandesgericht

Restschuldbefreiung für den inhaftierten Schuldner

Begeht der Schuldner nach Eintritt in die Wohlverhaltensphase eine Straftat und wird er deswegen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, schließt dies nicht von vornherein die Erteilung der Restschuldbefreiung aus. Befindet sich der Schuldner während der Wohlverhaltensphase für längere Zeit in Haft, entbindet dies einen die Versagung der Restschuldbefreiung beantragenden Insolvenzgläubiger nicht

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Fiktive Einkünfte beim Kindesunterhalt

Die Auferlegung von Unterhaltsleistungen schränkt den Verpflichteten in seiner durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Handlungsfreiheit ein. Diese ist jedoch nur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet, zu der auch das Unterhaltsrecht gehört, soweit es mit Art. 6 Abs. 1 GG in Einklang steht. Der ausgeurteilte Unterhalt darf nicht

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Restschuldbefreiung und Teilzeitbeschäftigung

Ein Schuldner, der lediglich eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, hat sich im Rahmen der Erwerbsobliegenheit regelmäßig um eine angemessene Vollzeittätigkeit zu bemühen, so der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung. Der Schuldner, der eine nicht angemessene Erwerbstätigkeit ausübt, ist nach § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht nur dazu gehalten, eine ihm

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