Die Tätigkeit als Berater für eine Wirtschaftskanzlei bleibt dem ehemaligen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg während der bis Dezember 2026 reichenden Karenzzeit untersagt.
Nach dem Brandenburgischen Ministergesetz kann die Landesregierung die Erwerbstätigkeit ehemaliger Mitglieder der Landesregierung
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