Förderung des Goethe-Instituts

Handelt es sich bei dem Empfänger staatlicher Mittel nicht um ein Unternehmen, das als Einheit eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, sondern um ein Institut, das mit seiner aus Bundesmitteln geförderte Arbeit wesentliche staatliche Aufgaben wahrnimmt (hier Goethe-Institut), greift das Durchführungsverbot nach

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