London UK

Das EU-Kindergeldrecht – und der Brexit

Das europäische Koordinierungsrecht für Familienleistungen gilt in Kindergeldfällen mit Bezug zum Vereinigten Königreich nach Ablauf des Brexit-Übergangszeitraums nur noch in eng begrenzten Fallgruppen fort. Ob weiterhin EU-Koordinierungsrecht oder das frühere Koordinierungsrecht Anwendung findet, hängt maßgeblich von der grenzüberschreitenden Situation der

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