Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die im EU-Ausland niedergelassene Steuerberatungsgesellschaft – und ihre geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen

Eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige, nicht in Deutschland niedergelassene und nicht nach § 32 Abs. 3, §§ 49 ff. StBerG anerkannte Steuerberatungsgesellschaft, die unter Berufung auf die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) grenzüberschreitende Beratungsleistungen für inländische Steuerpflichtige erbringen will, muss

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