Der ermäßigte Steuersatz gilt auch für die als Lieferung in einer einheitlichen Leistung angesehene Abgabe von Würsten, Pommes frites und ähnlichen standardisiert zubereiteten Speisen an einem nur mit behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen ausgestatteten Imbissstand.
Wie der Bundesfinanzhof in diesem Verfahren entschieden hat,
Artikel lesen








