Der Gerichtshof der Europäischen Union hat keine unionsrechtlichen Bedenken gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Das europäische Unionsrecht steht damit dem Abschluss und der Ratifikation des Vertrags zur Einrichtung des ESM durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, nicht entgegen. InhaltsübersichtESM – Der Europäische StabilitätsmechanismusDie Vorlage des irischen Supreme CourtDie
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