Grünes Licht für den Europäischen Stabilitätsmechanismus

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat keine unionsrechtlichen Bedenken gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Das europäische Unionsrecht steht damit dem Abschluss und der Ratifikation des Vertrags zur Einrichtung des ESM durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, nicht entgegen. InhaltsübersichtESM – Der Europäische StabilitätsmechanismusDie Vorlage des irischen Supreme CourtDie

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Voraussetzungen für den Beitritt Deutschlands zum ESM/Fiskalpakt

Ist sichergestellt, dass die Haftung der Bundesrepublik Deutschland beim Euro-Rettungsschirm auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro begrenzt bleibt, darf Deutschland dem ESM/Fiskalpakt beitreten. So die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem hier vorliegenden Fall einer Reihe von Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Beitritt der Bundesrepublik Deutschlands zum Euro-Rettungsschirm.

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ESM – der Europäische Stabilitätsmechanismus und der „Euro-Plus-Pakt“

Vor dem Bundesverfassungsgericht waren heute die Anträge im Organstreit „ESM/Euro-Plus-Pakt” erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heute verkündeten Urteil die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für begründet erachtet, mit denen die Antragstellerin eine Verletzung der Unterrichtungsrechte des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)

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Euro-Rettungsschirm und die Beteiligungsrechte des Bundestages

In dem Organstreit „Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF“ waren die antragstellenden Bundestagsabgeordneten überwiegend erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht hat soeben den Antrag zweier Bundestagsabgeordneter gegen die im Zusammenhang mit der Erweiterung der Kompetenzen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) neu geregelte Übertragung von Beteiligungsrechten des Deutschen Bundestages auf ein Sondergremium für überwiegend begründet erachtet. Der Deutsche

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Euro-Rettungsschirm: vorläufig keine Übertragung der Beteiligungsrechte des Bundestages

Das Bundesverfassungsgericht hat im Wege der Einstweilige Anordnung beschlossen, dass vorläufig keine Beteiligungsrechte des Bundestages auf das sogenannte 9-er Sondergremium übertragen werden. Am 26. Oktober 2011 hat der Bundestag die neun Mitglieder des Gremiums gewählt (sogenanntes 9-er Sondergremium). Im Wege des Organstreitverfahrens verbunden mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen

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