Seit gestern gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit – einer der vier Grundfreiheiten der Europäischen Union – auch für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten, ausgenommen sind nur noch Bulgarien und Rumänien. Zum 1. Mai 2004 sind Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn der Europäischen Union beigetreten.
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