Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG) – und damit mittelbar gegen den „EU-Wiederaufbaufonds“ („Next Generation EU“, NGEU) – richteten. Im Juli 2020 vereinbarten die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie das temporäre Aufbauinstrument „Next Generation
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