Der Gerichtshof der Europäischen Union bekommt zum 1. November 2012 eine neue, modernisierte Verfahrensordnung.
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Der Gerichtshof der Europäischen Union bekommt zum 1. November 2012 eine neue, modernisierte Verfahrensordnung.
Nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ist ein Einspruchsverfahren zum Ruhen zu bringen, wenn wegen der Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm oder wegen einer Rechtsfrage ein Verfahren bei dem Europäischen Gerichtshof anhängig ist und der Einspruch hierauf gestützt wird. „Europäischer
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Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Europäische Gerichtshof gesetzlicher Richter im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. Unterlässt es ein deutsches Gericht, ein Vorabentscheidungsgesuch an den Europäischen Gerichtshof zu richten, obwohl es unionsrechtlich dazu verpflichtet ist,
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