Nachtbaustelle

Vollstreckbarerklärung von EU-Titeln

Im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels kommt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine Erledigung der Hauptsache allenfalls in Betracht, wenn sich das erledigende Ereignis erst im Beschwerderechtszug verwirklicht. Eine Vollstreckbarerklärung auf der Grundlage der EuGVVO scheidet aus, wenn

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Landgericht Leipzig

Auslegung unklarer Vollstreckungstitel

Das Vollstreckungsorgan hat eine unklare Bezeichnung im Vollstreckungstitel nach allgemeinen Grundsätzen auszulegen. Dabei darf es außerhalb des Titels liegende Umstände grundsätzlich nicht berücksichtigen. Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Zwangsvollstreckung aus einem ausländischen Titel betrieben wird, der nach Art. 5

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Europäischer Vollstreckungstitel in Kraft

Heute tritt die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen sowie das hierzu in Deutschland erlassene EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetz in Kraft. Damit entfällt ab sofort bei der Vollstreckung in anderen Ländern das bisher erforderliche umständliche Verfahren zur

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