Eine Krankenschwester in einem evangelischen Krankenhaus darf kein Kopftuch tragen. Das Kopftuch ist – nach dem Verständnis des Bundesarbeitsgerichts – ein Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben. Sein Tragen ist daher die Kundgabe einer abweichenden Religionszugehörigkeit und damit regelmäßig mit
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