Der Nutzung des sozialen Netzwerks bei einer Privatperson kommt kein Vermögenswert zu. Auch bei einem bloßen Verdacht auf einen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards, der sich später nicht bewahrheitet, ist Facebook berechtigt, einen Beitrag vorübergehend zu löschen und Nutzerkonten zu deaktivieren.
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