Besteht der Schutzzweck einer Denkmalzone in der Erhaltung der Gebäudeformen und der Anordnung der historischen Bebauung, die das Straßen- und Ortsbild kennzeichnet – aber konkrete Details einzelner untergeordneter Bauteile der Häuser oder Gehöfte sind hingegen nicht erfasst, kann dem Eigentümer eines Gebäudes in dieser Denkmalzone nicht der Einbau von ganz
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