Das Verwaltungsgericht Göttingen hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine bauordnungsrechtliche Verfügung bestätigt, mit der die (früheren) Eigentümer zum Rückbau des bereits teileingestürzten Gebäudes verpflichtet worden sind, obwohl sie bereits im Jahr 2014 die Aufgabe des Eigentum erklärt hatten. Das betroffene Fachwerkwohnhaus wurde in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts im Ortsteil
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