Freudenberg

Das teileingestürzte Fachwerkhaus – und die Rückbauanordnung

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine bauordnungsrechtliche Verfügung bestätigt, mit der die (früheren) Eigentümer zum Rückbau des bereits teileingestürzten Gebäudes verpflichtet worden sind, obwohl sie bereits im Jahr 2014 die Aufgabe des Eigentum erklärt hatten. Das betroffene Fachwerkwohnhaus wurde in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts im Ortsteil

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Einflügelige Holzfenster in der Denkmalzone

Besteht der Schutzzweck einer Denkmalzone in der Erhaltung der Gebäudeformen und der Anordnung der historischen Bebauung, die das Straßen- und Ortsbild kennzeichnet – aber konkrete Details einzelner untergeordneter Bauteile der Häuser oder Gehöfte sind hingegen nicht erfasst, kann dem Eigentümer eines Gebäudes in dieser Denkmalzone nicht der Einbau von ganz

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Wohnflächenberechnung im Fachwerkhaus

Ist in einem Wohnraummietvertrag über ein älteres Fachwerkhaus vereinbart, dass die Wohnfläche nach den §§ 42 ff. II. BV zu berechnen ist, so kann die Maßgeblichkeit dieser Bestimmungen für die Wohnflächenermittlung nicht mit der Begründung verneint werden, derartige Gebäude mit niedriger Deckenhöhe und freiliegenden Deckenbalken habe die Zweite Berechnungsverordnung nicht

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