Kommt es unter Kokaineinfluss wiederholt zu Autofahrten ohne Fahrerlaubnis, kann es nicht nur zur Verhängung einer Bewährungsstrafe kommen, sondern das Fahrzeug kann auch eingezogen werden. So hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall eines 42jährigen Trockenbauhelfers entschieden. Gegen den Angeklagten war bereits einmal vor mehr als zehn Jahren
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