Ein persönlicher Fahrer erhält kein Tagegeld nach Reisekostenrecht, wenn die Fahrten nicht nur Mittel zur Erledigung eines Dienstgeschäfts sind, sondern selbst den prägenden Inhalt seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit bilden.
In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall wurde über die Zahlung
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