Der vollgedröhnte Fahrradfahrer

Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter).

Mit diesen Entscheidungen schließt sich das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht der Rechtsprechung des Bayerischen

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Niqab

Kein Niqab am Steuer

Es besteht kein Anspruch aus religiösen Gründen auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für einen Gesichtsschleier (Niqab) am Steuer eines Kraftfahrzeugs.

Eine muslimische Glaubensangehörige, die aus religiösen Gründen auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihr Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes für die Augenpartie

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Führerschein

Kein Bußgeld – aber Auffoderung zur MPU

Die Fahrerlaubnisbehörde darf auch dann wegen wiederholter Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auffordern, wenn eine als Ordnungswidrigkeit einzustufende Zuwiderhandlung nicht geahndet worden ist.

In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall wandte sich der Autofahrer gegen

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Einmal kiffen – und der Führerschein

Der erstmalige Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des Trennens von Konsum und Fahren führt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig nicht unmittelbar zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Fahrerlaubnisbehörde darf bei einem gelegentlichen Konsumenten von Cannabis, der erstmals

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Vorzeitige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Grundsätzlich kann trotz erfolgreicher Nachschulung (z. B. nach den sog. Modellen „Leer-E“ bzw. „TÜV-Nord“) keine vorzeitige Aufhebung der rechtskräftig verhängten Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gem. § 69 a Abs. 7 StGB bei vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt und einer festgestellten Blutalkoholkonzentration

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MPU – bei einmaliger Trunkenheitsfahrt

In einem auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis gerichteten Verfahren gebietet § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst d FeV die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bereits dann, wenn die Fahrerlaubnis wegen einer einmaligen Trunkenheit im Straßenverkehr mit einem Alkoholisierungsgrad unterhalb der in

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Der Führerschein des Morphin-Patienten

Rechtsgrundlage für die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zur Klärung der Frage, ob bei dem Betroffenen aufgrund der bestimmungsgemäßen Einnahme betäubungsmittelhaltiger psychoaktiver Arzneimittel Leistungseinschränkungen oder sonstige Fahreignungsmängel vorliegen, ist § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV. Die Vorschrift des § 14

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