Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter).
Mit diesen Entscheidungen schließt sich das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht der Rechtsprechung des Bayerischen
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