Der Bundesgerichtshof hat zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf einer durch die Gewährung von Vollzugslockerungen verursachten fahrlässigen Tötung freigesprochen. Nach den Feststellungen des Landgerichts Limburg hatten die in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten als Abteilungsleiter im Strafvollzug tätigen angeklagten Strafvollzugsbediensteten einem bereits vielfach wegen Verkehrsdelikten vorbestraften Strafgefangenen offenen Vollzug und dort weitere Lockerungen in Form
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