LG Bremen

Komplexe Geschehensabläufe – und der Fahrlässigkeitsvorwurf

Mit der Vorhersehbarkeit im Sinne des Fahrlässigkeitstatbestandes bei komplexen Geschehensabläufen, insbesondere bei selbst- und fremdgefährdendem Verhalten eines Dritten, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Fahrlässig handelt, wer eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, sofern er diese nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte, und wenn gerade die Pflichtwidrigkeit objektiv und

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Buchregal

Der fahrlässige BTM-Handel

Fahrlässig i.S.v. § 29 Abs. 4 BtMG treibt derjenige mit Betäubungsmitteln Handel, der bei fehlendem Vorsatz hinsichtlich der Betäubungsmitteleigenschaft eines Stoffs oder einer Zubereitung eine auf solche Objekte bezogene, eigennützige und auf Umsatz gerichtete Tätigkeit entfaltet, obwohl er nach den konkreten Umständen des Einzelfalls bei sorgfältigem Verhalten die Betäubungsmitteleigenschaft hätte

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Bekifft Auto fahren

Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit dem Vorwurf eines objektiv und subjektiv sorgfalts- und damit fahrlässig ordnungswidrigen Führens eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter Cannabis-Einfluss zu befassen: Zwischen den Oberlandesgerichten war bislang streitig, unter welchen Voraussetzungen der Tatrichter aus der Feststellung einer den analytischen Grenzwert von 1,0 ng/ml mindestens erreichenden TH-

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Die Geburt in der Kloschüssel – oder: die Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und Fahrlässigkeit

An die für die Feststellung eines zumindest bedingten Tötungsvorsatzes erforderliche Überzeugungsbildung dürfen keine überspannten Anforderungen gestellt werden. Voraussetzung für die Überzeugung des Tatrichters ist nicht eine absolute, das Gegenteil oder andere Möglichkeiten ausschließende Gewissheit im Sinne einer nach den Formulierungen des Landgerichts nicht mehr gegebenen Gleichwertigkeit oder einer stärkeren Wahrscheinlichkeit.

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Bedingter Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit?

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit handelt der Täter vorsätzlich, wenn er den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, dass er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um

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Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr – und die Blutuntersuchung

Der Nachweis einer rauschmittelbedingten Fahrunsicherheit kann nicht allein durch einen bestimmten Blutwirkstoffbefund geführt werden. Gesicherte Erfahrungswerte, die es erlauben würden, bei Blutwirkstoffkonzentrationen oberhalb eines bestimmten Grenzwertes ohne weiteres auf eine rauschmittelbedingte Fahrunsicherheit zu schließen, bestehen nach wie vor nicht. Es bedarf daher neben dem positiven Blutwirkstoffbefund noch weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen,

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Der Brandschaden in der Mietwohnung

Nach der seit langem gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Mieter, der einen Brandschaden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat, (regelmäßig) vor einem Rückgriff des Gebäudeversicherers (§ 86 Abs. 1 VVG) in der Weise geschützt, dass eine ergänzende Auslegung des Gebäudeversicherungsvertrages einen konkludenten Regressverzicht des Versicherers für die Fälle ergibt, in

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Der Polizeieinsatz fürs „Scherzpaket“

Nach der Gebührenverordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg ist für die missbräuchliche Veranlassung von Polizeieinsätzen mindestens ein bedingt vorsätzliches Handeln des Verursachers erforderlich, um diesem die Kosten für den Polizeieinsatz aufzuerlegen. Ist lediglich fahrlässig gehandelt worden, hat der Verursacher nicht zu zahlen. So der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall eines

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Die vom Vorsatz nicht umfasste BTM-Teilmenge

Hat der Täter Betäubungsmittel vorsätzlich eingeführt oder vorsätzlich damit Handel getrieben, scheidet eine tateinheitliche fahrlässige Einfuhr von oder ein tateinheitliches fahrlässiges Handeltreiben mit einer vom Vorsatz nicht erfassten Teilmenge dieser Betäubungsmittel durch dieselbe Handlung aus. § 29 Abs. 4 BtMG kommt dann nicht zur Anwendung. Dieselbe Tathandlung kann bei Verletzung

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