Leitet ein angestellter Fahrlehrer Gelder von Fahrschülern nicht an seinen Arbeitgeber weiter, kann die Fahrlehrererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit widerrufen werden. So hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem Fall eines spielsüchtigen Fahrlehrers entschieden. der in 85 Fällen Bargeld in Höhe von insgesamt 17.035,00 Euro, das ihm Fahrschüler zur Bezahlung des Fahrschulunterrichts ausgehändigt
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