Fahrradsturz ohne Pkw-Kontakt

Bei einem Fahrradunfall ohne Berührung muss der betroffene Fahrradfahrer beweisen, dass sein Sturz durch die Betriebsgefahr des Fahrzeugs mit beeinflusst wurde. Hier reicht die bloße Anwesenheit eines fahrenden Fahrzeugs nicht aus.

Mit dieser Brgündung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem

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Die Abbruchkante des Radwegs

Der Zustand eines Radweges mit einer 5 cm hohe Betonabbruchkante in einem Winkel von 45° stellt bei Dunkelheit eine abhilfebedürftige Gefahrenquelle dar.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall Verkehrssicherungspflichtverletzung bejaht und einem verletzten Rahrradfahrer

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Kein Fahrradhelm

Der Schadensersatzanspruch eines Radfahrers, der im Straßenverkehr bei einem Verkehrsunfall Kopfverletzungen erlitten hat, die durch das Tragen eines Schutzhelms zwar nicht verhindert, wohl aber hätten gemildert werden können, ist jedenfalls bei Unfallereignissen bis zum Jahr 2011 grundsätzlich nicht wegen Mitverschuldens

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