Verursacht ein sich losreißender Hund den Sturz eines Fahrradfahrers, haftet der Halter des Hundes aus Gründen der sog. Tiergefahr für die erlittenen Schäden.
So bestätigte jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Verurteilung eines Hundehalters zu einem Schmerzensgeld in Höhe
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