Wegerecht – und die neue Tordurchfahrt

Bei einem Wegerecht ist die Beeinträchtigung der Durchfahrt durch ein Tor nur dann geringfügig, wenn es für jedermann möglich ist, das Tor zu öffnen. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste das Tor zumindest einen Briefkasten, eine beleuchtete Klingel und Gegensprechanlage sowie einen elektrischer Türöffner neben einer entsprechenden Beleuchtung der

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Schild

Das Wegerecht und die Mülltonnen

Ein Wegerecht kann auch die Befugnis umfassen, den Weg zum Befüllen von Mülltonnen zu verwenden, die am Grundstücksrand zum Weg hin abgestellt sind. Auf der Grundlage des Wege- und Überfahrtsrechts, mit dem das dienende Grundstück zugunsten des jeweiligen Eigentümers des herrschenden Grundstücks belastet ist, sind die Bewohner dieses Anwesens aufgrund

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Anspruchs auf Verlegung eines Geh- und Fahrrechtes

Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anspruchs auf Verlegung der Ausübung einer Grunddienstbarkeit gemäß § 1023 Abs. 1 BGB, konkret: eines Geh- und Fahrrechtes? Mit dieser Frage hatte sich jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe zu befassen: Nach § 1023 Abs. 1 BGB kann der Eigentümer – als Ausfluss des in § 1020

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Verlegung eines Wegerechts

Nach § 1023 BGB kann der Eigentümer verlangen, die Ausübung einer auf einen Teil des Grundstücks beschränkten Grunddienstbarkeit auf eine andere, für den Berechtigten ebenso geeignete Stelle zu verlegen, wenn die Ausübung an der bisherigen Stelle für den Eigentümer besonders beschwerlich ist. Dies gilt auch, wenn der Teil des Grundstücks,

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Grunddienstbarkeit und die Instandhaltungskosten

Bei der Ausübung einer Grunddienstbarkeit hat der Berechtigte das Interesse des Eigentümers des belasteten Grundstücks tunlichst zu schonen, § 1020 BGB. Hält er zur Ausübung der Dienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück eine Anlage, so hat er sie in ordnungsmäßigem Zustand zu erhalten, soweit das Interesse des Eigentümers es erfordert. Das

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