Bei einem Wegerecht ist die Beeinträchtigung der Durchfahrt durch ein Tor nur dann geringfügig, wenn es für jedermann möglich ist, das Tor zu öffnen. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste das Tor zumindest einen Briefkasten, eine beleuchtete Klingel und Gegensprechanlage sowie einen elektrischer Türöffner neben einer entsprechenden Beleuchtung der
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