Ein sexuell übergriffiges Verhalten eines Fahrlehrers gegenüber seinen Fahrschülerinnen rechtfertigt den Widerruf der Fahrlehrererlaubnis. In dem vom Verwaltungsgericht Göttingen entschiedenen Fall hatte die beklagte Stadt Göttingen dem Fahrlehrer die Fahrlehrerlaubnis im Jahr 2019 entzogen, nachdem sie von zwei Anzeigen ehemaliger Fahrschülerinnen aus dem Jahre 2017 erfahren hatte. Diese warfen ihrem
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