Autofahrer

18 Monate Fahrtenbuch

Dem Halter eines Fahrzeugs darf aufgegeben werden, für die Dauer von 18 Monaten ein Fahrtenbuch zu führen, wenn er bei der Aufklärung von zwei aufeinanderfolgenden erheblichen Verkehrsverstößen nicht mitwirkt.

Ein in Bottrop zugelassenes Fahrzeug wurde in Düsseldorf im „Kö-Bogen-Tunnel“ mit

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Lamborghini

Vorsteuerabzug – und der Belegnachweis

§ 15 UStG enthält neben der Rechnung keine belegartig zu erfüllenden Voraussetzungen. Daher führt die Verletzung einkommensteuerrechtlicher Aufzeichnungspflichten zu keinem Vorsteuerabzugsverbot, da eine Einschränkung des Vorsteuerabzugs wegen nicht eingehaltener Formvorschriften für den Nachweis von Betriebsausgaben im Ertragsteuerrecht für den Bereich

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Der Maserati als Geschäftswagen

Wird ein Maserati als Geschäftswagen genutzt, kann der Anteil der betrieblichen bzw. privaten Nutzung nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden.

Ein Arbeitnehmer muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen, damit der als Arbeitslohn anzusetzende geldwerte Vorteil für die private Nutzung des

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Fahrtenbuchauflage für ein Motorrad

Die Festsetzung einer gegenüber Personenkraftwagen längeren Dauer einer Fahrtenbuchauflage kann darauf gestützt werden, dass der Verkehrsverstoß mit einem nur saisonal genutzten Motorrad begangen wurde.

Bei der Fahrtenbuchanordnung handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt, so dass bei deren rechtlicher Überprüfung auch

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1 Punkt fürs Fahrtenbuch

Ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht liegt vor, wenn die Verkehrsordnungswidrigkeit nach dem neuen Punktesystem mit einem Punkt geahndet werden kann.

Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage setzt unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht voraus. Dabei ist

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Mindestanforderungen an ein Fahrtenbuch

Der Bundesfinanzhof hält an seiner mittlerweile ständigen Rechtsprechung fest, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen muss. Diese Anforderung ist nicht erfüllt, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind und diese Angaben erst mit

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Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark

Bei mehreren unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen kann eine auf den gesamten Fahrzeugpark bezogene Fahrtenbuchauflage zulässig sein. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Berlin die Klage eines Unternehmens abgewiesen, das sich gegen eine solche

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Elektronisches Fahrtenbuch

Ein elektronisch geführtes Fahrtenbuch kann nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster für Zwecke der Ermittlung der privat veranlassten Fahrten steuerlich nur dann anerkannt werden, wenn nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten, steuerlich relevanten Daten ausgeschlossen sind.

In dem jetzt vom Finanzgericht Münster

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Fahrtenbuchauflage bei vager Angabe „mehrerer Familienangehöriger“

Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage erfordert nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen keine Kausalität zwischen Mitwirkungshandlung des Halters und der Nichtfeststellbarkeit des Fahrzeugführers.

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Fahrtenbuchauflage trotz verspäteter Anhörung

Die nach Ablauf der Zweiwochenfrist erfolgte Anhörung des Fahrzeughalters zum Verkehrsverstoß steht nach Ansicht des Niedersächsichen Oberverwaltungsgerichts einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen, wenn er unzureichend an der Feststellung des Fahrers mitgewirkt hat. Eine unzureichende Mitwirkung des Halters liegt nach dieser Entscheidung

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Kein Fahrtenbuch als Excel-Tabelle

Die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zu einem nach § 19 Abs. 1 S. 1 des Einkommensteuergesetzes –EStG– zu erfassenden Lohnzufluss. Diese

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Geldscheine

Zwillings-Fahrtenbuch

Die Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung wegen großer Ähnlichkeit mit eineiigem Zwillingsbruder darf zum Anlass für gebührenpflichtige Androhung einer Fahrtenbuchauflage im Wiederholungsfall genommen worden. Dies entschied jedenfalls jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

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