Fahrtenbuchauflage für ein Motorrad

Die Festsetzung einer gegenüber Personenkraftwagen längeren Dauer einer Fahrtenbuchauflage kann darauf gestützt werden, dass der Verkehrsverstoß mit einem nur saisonal genutzten Motorrad begangen wurde.

Bei der Fahrtenbuchanordnung handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt, so dass bei deren rechtlicher Überprüfung auch

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1 Punkt fürs Fahrtenbuch

Ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht liegt vor, wenn die Verkehrsordnungswidrigkeit nach dem neuen Punktesystem mit einem Punkt geahndet werden kann.

Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage setzt unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht voraus. Dabei ist

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Fahrtenbuchauflage für Zwillinge

Eine Zwillingseigenschaft schützt nicht vor einer Fahrtenbuchauflage.

In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Minden entschiedenen Fall hatte der Kläger in einem Anhörungsbogen zu einem Verkehrsverstoß angegeben, das Fahrzeug werde auch von seinen beiden Söhnen geführt. Bei den Beiden handele es sich

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Ein Fahrtenbuch für 93 Fahrzeuge

Grundsätzlich ist eine Fahrtenbuchauflage bezüglich des gesamten Fuhrparks eines Unternehmens möglich, wenn mehrere ungeklärt gebliebene Verkehrsverstöße mit verschiedenen Fahrzeugen des Unternehmens vorliegen. Dabei darf die Entscheidung der Kreisverwaltung zur Fahrtenbuchauflage jedoch nicht ermessensfehlerhaft sein. Bei einem Fuhrpark von 93 Fahrzeugen

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Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark

Bei mehreren unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen kann eine auf den gesamten Fahrzeugpark bezogene Fahrtenbuchauflage zulässig sein. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Berlin die Klage eines Unternehmens abgewiesen, das sich gegen eine solche

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Fahrtenbuchauflage trotz verspäteter Anhörung

Die nach Ablauf der Zweiwochenfrist erfolgte Anhörung des Fahrzeughalters zum Verkehrsverstoß steht nach Ansicht des Niedersächsichen Oberverwaltungsgerichts einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen, wenn er unzureichend an der Feststellung des Fahrers mitgewirkt hat. Eine unzureichende Mitwirkung des Halters liegt nach dieser Entscheidung

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