Taxi

Taxikosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz

Ein Arbeitnehmer kann für seine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz auch bei Nutzung eines Taxis lediglich in Höhe der Entfernungspauschale Aufwendungen als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Wege zwischen Wohnung und der sog. ersten Tätigkeitsstätte (zumeist dessen üblicher Arbeitsplatz) sind grundsätzlich pauschal in Höhe von 0,30

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Bücherschrank

Fortbildungsaufwendungen – und kein Korrespondenzprinzip zwischen Sozialrecht und Steuerrecht

Die Rechtsordnung kennt kein allgemeines Korrespondenzprinzip, wonach staatliche Sozialleistungen für Aufwendungen, die nicht zur Befriedigung des existenznotwendigen Bedarfs dienen, bei Steuerpflichtigen, die vergleichbare Aufwendungen tragen, aber keinen Anspruch auf staatliche Sozialleistungen haben, den Maßstab für die Höhe der steuermindernd zu berücksichtigenden Werbungskosten bzw. Sonderausgaben bilden. Der Gesetzgeber ist von Verfassungs

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Wald

Der Wald als Arbeitsstätte

Forstflächen, die der Steuerpflichtige nicht mit einer gewissen Nachhaltigkeit, sondern nur gelegentlich aufsucht, sind keine großräumige Betriebsstätte i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG in der vor der Neuordnung des steuerlichen Reisekostenrechts ab dem Veranlagungszeitraum 2014 durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der

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Stufenweise Wiedereingliederung und die Kostenerstattung für die Fahrten zum Arbeitsort

Bei medizinischer Rehabilitation sieht das Gesetz eine Fahrtkostenerstattung vor. Bereits die stufenweise Wiedereingliederung an sich gilt als Maßnahme der medizinischen Rehabilitation, obwohl es hier nicht z.B. um den Aufenthalt in einer medizinischen Rehabilitationseinrichtung geht, sondern um Tätigkeiten beim Arbeitgeber. Daher hat die Krankenkasse die Kosten für Fahrten zum Arbeitsort zu

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Flugzeugflügel

Die Tätigkeitsstätte eines Flugzeugpiloten

Eine Flugzeugführerin, die von ihrem Arbeitgeber arbeitsrechtlich einem Flughafen dauerhaft zugeordnet ist und auf dem Flughafengelände zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten erbringt, die sie als Flugzeugführerin arbeitsvertraglich schuldet, hat dort ihre erste Tätigkeitsstätte. Ortsfeste betriebliche Einrichtungen sind räumlich zusammengefasste Sachmittel, die der Tätigkeit des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines

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Die Fahrtkosten eines Gesamthafenarbeiters

Lohnsteuerrechtlicher Arbeitgeber eines Gesamthafenarbeiters, der sowohl in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zur Gesamthafen-Betriebsgesellschaft steht als auch durch die arbeitstägliche Arbeitsaufnahme ein weiteres befristetes Arbeitsverhältnis bei einem Hafeneinzelbetrieb begründet, ist der Hafeneinzelbetrieb. Für die Frage, ob der Gesamthafenarbeiter über eine erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Satz 1 EStG verfügt,

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Fahrtkosten als Werbungskosten – bei Einsatzwechseltätigkeit

Das steuerliche Reisekostenrecht, das seit dem Jahr 2014 den Werbungskostenabzug für nicht ortsfest eingesetzte Arbeitnehmer und Beamte einschränkt, ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß. Dies hat jetzt der Bundesfinanzhof in fünf Urteilen für verschiedene Berufsgruppen. – Streifenpolizisten, Piloten,Luftsicherheitskontrollkräfte – sowie für befristet Beschäftigte entschieden. Steuerrechtlich sind beruflich veranlasste Fahrtkosten von

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Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen – und die Beihilfefähigkeit von Unterbringungs- und Fahrtkosten

Die Unterbringungs- und Fahrtkosten für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme sind ohne Voranerkennung nicht beihilfefähig. Das in § 36 Abs. 1 Satz 1 BBhV geregelte Erfordernis der Voranerkennung ist eine sachlich-rechtliche Anspruchsvoraussetzung der Beihilfefähigkeit stationärer Rehabilitationsmaßnahmen. Dabei hat die Festsetzungsstelle die Grundregelung in § 6 Abs. 1 Satz 1 BBhV zu beachten,

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Regelmäßige Arbeitsstätte – bei der Wasserschutzpolizei

Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen und gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in Höhe des dafür tatsächlich entstandenen Aufwands als Werbungskosten zu berücksichtigen. Erwerbsaufwendungen sind grundsätzlich auch die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Allerdings sind die Aufwendungen dafür nach § 9 Abs. 1

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Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Polizeibeamten

Polizisten im Streifendienst haben ihre regelmäßige Arbeitsstätte nicht in der Polizeiwache. Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen und gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Höhe des dafür tatsächlich entstandenen Aufwands als Werbungskosten zu berücksichtigen. Erwerbsaufwendungen sind grundsätzlich auch die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Wege zwischen Wohnung

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Die Fahrtkosten des Autobahnpolizisten

Ein Polizeibeamter im Streifeneinsatzdienst des Revierkommissariats Bundesautobahn/Spezialisierte Verkehrsüberwachung, der täglich das Revierkommissariat aufsucht, um dort insbesondere sein Dienstfahrzeug zu übernehmen, und dessen arbeitstäglicher Aufenthalt im Revierkommissariat höchstens eine Stunde beträgt, wird schwerpunktmäßig auswärts und nicht an einer regelmäßigen Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG

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Kundendienstmonteur – und seine Fahrten zum Betrieb

Die regelmäßige Arbeitsstätte eines Kundendienstmonteuers ist nicht auf dem Betriebsgelände seines Arbeitgebers zu verorten. Duke Aufwendungen für die Wege zwischen der Wohnung eines Kundendienstmonteurs und dem Betrieb seines Arbeitgebers sind daher nach Dienstreisegrundsätzen und nicht nach Maßgabe der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen. Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen und gemäß

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Die Fahrtkosten des Vermieters

Der Abzug von Kosten für Fahrten zu einem Vermietungsobjekt im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist auf die Entfernungspauschale beschränkt, wenn sich an dem Objekt der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft und auf Überschusserzielung angelegten Vermietungstätigkeit befindet. Vermieter können Fahrtkosten zu ihren Vermietungsobjekten im Regelfall mit einer Pauschale von

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Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Polizeibeamten

Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen und gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in Höhe des dafür tatsächlich entstandenen Aufwands als Werbungskosten zu berücksichtigen. Erwerbsaufwendungen sind grundsätzlich auch die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Allerdings sind die Aufwendungen dafür nach § 9 Abs. 1

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Laptop

Der Journalist – und seine Fahrtkosten

Fahrtkosten, die einem Journalisten im Zusammenhang mit seiner Recherchetätigkeit entstehen, fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 32 UrhG. Die Bestimmung umfasst nach ihrem Wortlaut allein eine Vergütung, die dem Urheber für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung zusteht. Sie regelt mithin lediglich die Vergütung des Urhebers

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Regelmäßige Arbeitsstätte von Autobahnpolizisten

Bei einem Beamten der Autobahnpolizei, der arbeitstäglich seine Dienststelle anfährt und den Großteil seiner Zeit im Einsatzwagen auf einem abgegrenzten Bereich des öffentlichen Verkehrswegenetzes Streife fährt, stellt die Polizeidienststelle seine regelmäßige Arbeitsstätte bzw. das Einsatzgebiet eine weiträumige regelmäßige Arbeitsstätte dar. Im Ergebnis konnte daher der Polizist in dem hier vom

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Bundesfinanzhof

Regelmäßige Arbeitsstätte – in der Probezeit oder bei befristeter Beschäftigung

Regelmäßige Arbeitsstätte eines Arbeitnehmer ist auch in der Probezeit oder bei einer befristeten Beschäftigung am Betriebssitz seines Arbeitgebers. Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen und gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in Höhe des dafür tatsächlich entstandenen Aufwands als Werbungskosten zu berücksichtigen. Erwerbsaufwendungen in diesem Sinne sind auch die

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Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand des Bezirkschornsteinfegermeisters

Wohnt ein Bezirksschornsteinfegermeister, der sein Büro und sein Lager in seinem Haus unterhält, außerhalb seines Kehrbezirks, sind für die Zeit vor Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts seine Fahrtkosten wie auch sein Verpflegungsmehraufwand gewinnreduzierend zu berücksichtigen, da er eine Auswärtstätigkeit mit ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ausübt und diese weder dem Abzugsverbot aus §

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Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit und bei befristeter Beschäftigung

Der in einer dauerhaften, ortsfesten betrieblichen Einrichtung seines Arbeitgebers beschäftigte Arbeitnehmer ist nicht allein deshalb auswärts tätig, weil er eine Probezeit vereinbart hat, unbedingt versetzungsbereit oder befristet beschäftigt ist. Dies hat jetzt der Bundesfinanzhof für das bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2013 geltenden steuerlichen Reisekostenrecht bestätigt. Mit Wirkung zum 1.01.2014 hat

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Schulwegkosten als außergewöhnliche Belastungen

Schulwegkosten und sowie die Fahrtkosten zum Fußballtraining können nicht als Sonderausgaben bzw. außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG 2009 sind nur noch Schulgeldzahlungen an Schulen in freier Trägerschaft oder an überwiegend privatfinanzierte Schulen dem Grunde nach steuerlich als Sonderausgaben im Rahmen der gesetzlich

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Kindergeld – und die Fahrtkosten für die Berufsausbildung

Besucht ein Auszubildender im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, aus dem er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, eine Berufsfachschule, deren Träger sein Arbeitgeber ist und die sich auf dem selben Gelände wie der Ausbildungsbetrieb befindet, ist nicht nur der Ausbildungsbetrieb, sondern auch die Berufsfachschule regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1

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Kindergeld – und die Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb

Ist ein Auszubildender im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, aus dem er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, dem Ausbildungsbetrieb zugeordnet und sucht er diesen fortdauernd auf, um dort seine für den Ausbildungszweck zentralen Tätigkeiten zu erbringen, so ist der Ausbildungsbetrieb regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4

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Büroklammer

Die Fallpauschalen des Verfahrensbeistands

Mit den Fallpauschalen des § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG sind sämtliche Aufwendungen des Verfahrensbeistands abgegolten. Dies gilt auch bei im Einzelfall erheblichen Fahrtkosten. Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, steht dem Verfahrensbeistand neben der in § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG geregelten Vergütungspauschale

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Folgen einer Fahrausweiskontrolle

Kann ein Bahnreisender bei einer Kontrolle keinen gültigen Fahrausweis vorweisen, hat er einen erhöten Fahrpreis zu zahlen. Dieser ermäßigt sich auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn nachweist, dass er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Fahrtkosten eines nebenberuflich studierenden Kindes

Bei der Prüfung, ob der Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.F. überschritten ist, sind Fahrtkosten eines Kindes, die ihm aus Anlass eines nebenberuflich ausgeübten Studiums entstehen, nicht mit der Entfernungspauschale zu berücksichtigen, sondern in tatsächlicher Höhe von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit abzuziehen. Eine vom Kind

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Fahrtkostenzuschüsse

Der „ohnehin geschuldete Arbeitslohn“ ist der arbeitsrechtlich geschuldete. „Zusätzlich“ zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn i.S. des § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG werden nur freiwillig geleistete Fahrtkostenzuschüsse erbracht. Nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % u.a.

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Regelmäßige Arbeitsstätte eines Leiharbeitnehmers

Für einen Leiharbeitnehmer besteht keine regelmäßige Arbeitsstätte beim Kunden des Arbeitgebers. Möglichkeit zur Minimierung der Wegekosten sind daher für die Frage ihrer Abzugsfähigkeit als Werbungskosten unbeachtlich. Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen,

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Notar

Prozesskostenhilfe und die berufsbedingten Fahrtkosten

Aus Rechtsgründen ist es nicht zu beanstanden, wenn im Rahmen der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe die berufsbedingten Fahrtkosten in Anlehnung an § 3 Abs. 6 Nr. 2 a der Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII ermittelt werden. Hier-nach können – sofern keine öffentlichen Verkehrsmittel verfügbar sind – pro Entfer-nungskilometer zwischen Wohnung

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Die „offensichtlich verkehrsgünstigere“ Fährverbindung

Im Rahmen der Bestimmung der kürzesten Straßenverbindung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 EStG ist auch eine Fährverbindung einzubeziehen. Besonderheiten einer Fährverbindung wie Wartezeiten, technische Schwierigkeiten oder Auswirkungen der Witterungsbedingungen auf den Fährbetrieb können dazu führen, dass eine andere Straßenverbindung als „offensichtlich verkehrsgünstiger“ anzusehen ist

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Bundesfinanzhof

Fahrten zu Orchesterproben

Als steuermindernde Werbungskosten können Aufwendungen eines Lehrers für Fahrten zu Orchesterproben bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht abgezogen werden, da sie keine Fortbildungskosten sind. So die Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall eines Schullehrers und Fachlehrers für Musik, der für Fahrten zu Musikproben verschiedener Sinfonieorchester in

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Selbständiger Dozent mit nur einer Betriebsstätte

Ein selbständiger Dozent kann nur eine Betriebsstätte haben. Mit dieser Begründung hat jetzt das Finanzgericht Baden-Württemberg die steuerliche Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten von Dozenten erhöht. Der Kläger des vom Finanzgerichts Baden-Württemberg entschiedenen Fall ist selbständiger Personalberater und daneben als Dozent und Prüfer in verschiedenen Hochschulen tätig. Das Finanzamt wertete die Fahrten

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Fahrtkosten von Leiharbeitern

Die Fahrtkosten von Leiharbeitern sind nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster regelmäßig in tatsächlicher Höhe abziehbar. Bei Leiharbeitern, die nur bei einem Entleiher eingesetzt werden, ist danach der Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte nicht auf einen Betrag von 0,30 € pro Entfernungskilometer begrenzt. Vielmehr sind Werbungskosten in Höhe

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Bundesfinanzhof (BFH)

Fahrten Wohnung – Kunde

Bei Fahrten, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses unternimmt, kann er die ihm hierdurch entstehenden Kosten in vollem Umfang als Werbungskosten geltend machen. Eine Ausnahme besteht jedoch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte des Arbeitnehmers, hierfür kann – unabhängig von den tatsächlich entstandenen, regelmäßig höher liegenden Kosten –

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Fahrtkosten angestellter Kuriere

Angestellte Kurierfahrer, die mit ihrem PKW zu den jeweiligen Auftraggebern fahren, um dort ihre Fahrzeuge in Empfang zu nehmen, können ihre hierdurch entstandenen Fahrtkosten in voller Höhe und ohne die für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltenden Begrenzungen abrechnen. In einem jetzt vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Verfahren erzielten die Kläger

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Fahrtkosten bei einer längerfristigen Fortbildungsmaßnahme

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur Ermittlung von Fahrtkosten zu einer nebenberuflichen Bildungsstätte fortentwickelt. In dem jetzt vom BFH entschiedenen Streitfall hatte ein Arbeitnehmer neben seiner Vollbeschäftigung vier Jahre lang an zwei Abenden und am Samstag an einer auswärtigen beruflichen Bildungsmaßnahme teilgenommen. Das Finanzamt beurteilte das Bildungsinstitut als weitere regelmäßige

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Steuerfreiheit für Finanzrichter?

Ein Richter am Finanzgericht kann einen Anspruch auf Steuerfreistellung eines Drittels seiner Einnahmen nicht daraus herleiten, dass die Gesamtbezüge von Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu ca. einem Drittel aus einer steuerfreien Kostenpauschale bestehen. Dies hat in einem heute veröffentlichten Urteil das Finanzgericht Münster entschieden.

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Betriebsort einer Tankstelle

Ein Tankstellenbetreiber hat nach einem Urteil des BFH den Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen Betätigung i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG am Ort der Tankstelle. Das gilt auch, wenn er überwiegend im häuslichen Arbeitszimmer tätig ist.

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