Bei medizinischer Rehabilitation sieht das Gesetz eine Fahrtkostenerstattung vor. Bereits die stufenweise Wiedereingliederung an sich gilt als Maßnahme der medizinischen Rehabilitation, obwohl es hier nicht z.B. um den Aufenthalt in einer medizinischen Rehabilitationseinrichtung geht, sondern um Tätigkeiten beim Arbeitgeber. Daher hat die Krankenkasse die Kosten für Fahrten zum Arbeitsort zu
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