Die Anordnung einer MPU ist auch nach einmaliger Trunkenheitsfahrt mit hoher Blutalkoholkonzentration bei fehlenden Ausfallerscheinungen zulässig.
Zur Klärung von Zweifeln an der Fahreignung ist auch dann ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, wenn der Betroffene bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug
Artikel lesen






