Flugvorführungen mit Greifvögeln

Die Betreiber einer Falknerei mit Flugvorführungen können durch die Erteilung einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis an einen anderen Greifvogelbesitzer zur Durchführung entsprechender Veranstaltungen in einem zirka 2 km entfernten Wild- und Freizeitpark nicht in ihren subjektiven Rechten verletzt sein.

In einem jetzt

Artikel lesen