Falsche Angaben für das Wohnbauförderungsdarlehn

Werden aus öffentlichen Mitteln Wohnbauförderungsdarlehen infolge falscher Angaben einem Bauherrn gewährt, der die Voraussetzungen für die Leistung dieser Subvention (hier: nach den Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes – WoFG) nicht erfüllt, besteht der Schaden des Darlehensgebers schon in der Eingehung der Darlehensverpflichtung mit dem nicht förderungswürdigen Bauherrn. Ziel der Wohnungsbauförderung ist die

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Falsche Verdächtigung per Insolvenzantrag

Ein Gläubiger, der bewusst vor einem Insolvenzgericht die falsche Behauptung aufstellt, sein Schuldner sei zahlungsunfähig, kann sich wegen falscher Verdächtigung strafbar machen. So die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz in dem hier vorliegenden Fall eines Angeklagten, der von einer Gesellschaft behauptet hat, sie sei zahlungsunfähig. Im Juli 2010 stellte er vor

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