Fehlerhafte Anlageberatung und Musterprozesse

Bei Haftungsprozessen wegen fehlerhafter Anlageberatung kann, wenn der gleiche Fehler eine Vielzahl von Fällen betrifft, unter bestimmten Voraussetzungen ein Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eingeleitet werden. Nach der Bekanntmachung des Musterverfahrens im Klageregister durch das Oberlandesgericht setzen

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