Oberlandesgericht Köln

Die Falschbezeichnung des Rechtsmittelführers

Die Falschbezeichnung des Rechtsmittelführers in einer Rechtsmittelschrift führt grundsätzlich zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels.

Die Rechtsmittelschrift muss entweder für sich allein betrachtet oder mit Hilfe weiterer Unterlagen bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig erkennen lassen, wer Rechtsmittelführer und wer gegebenenfalls Rechtsmittelgegner

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Vollstreckung alter Umgangsregelungen

Das Vollstreckungsverfahren nach §§ 86 ff. FamFG ist ein selbständiges Verfahren im Sinne des Art. 111 FGG-ReformG. Wird deshalb ein nach diesen Vorschriften zu betreibendes Vollstreckungsverfahren – etwa die Durchsetzung einer Umgangsregelung – nach dem 31.08.2009 eingeleitet, sind die §§

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